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Zulassungsempfehlung der EMA
Neurodermitis-Antikörper: Bald auch bei schwerem Asthma?
Dupilumab: Neuer Antikörper mit zwei neuen Angriffspunkten
Dupilumab inhibiert sowohl Interleukin-4 als auch Interleukin-13 und reduziert so Entzündungsprozesse in den Atemwegen, schreibt die EMA. Der CHMP empfiehlt, den Antikörper als Add-on in der Erhaltungstherapie von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren zuzulassen. Er soll dann indiziert sein, wenn die Patienten an schwerem Asthma mit Typ-II-Entzündungen leiden und diese mit hochdosierten inhalativen Glucocorticoiden in Kombination mit einem anderen Asthma-Arzneimittel (LABA oder LTRA) nicht kontrolliert werden können. Charakteristisch für Typ-II-Entzündungen seien erhöhte Werte für Bluteosinophile und/oder erhöhte Werte für ausgeatmetes Stickstoffmonoxid (FeNO-Test).
Nutzen und Sicherheit von Dupilumab sind laut EMA in drei Zulassungsstudien mit insgesamt 2.888 Patienten untersucht worden. Dabei hätte Dupilumab Asthma-Exazerbationen reduziert und die Lungenfunktion verbessert. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählten Infektionen, Augenerkrankungen (Konjunktivitis und verwandte Erkrankungen) sowie Reaktionen an der Injektonsstelle. In der Therapie der Neurodermitis ist Dupilumab bereits zugelassen und soll besonders auf seine Nebenwirkungen hin überwacht werden, es ist mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet.
Biologika: Eosinophiles oder nicht-eosinophiles Asthma?
Asthma kann in eosinophiles und nicht-eosinophiles Asthma unterteilt werden. Patienten mit eosinophilem und nicht-eosinophilem Asthma unterscheiden sich in ihrem Ansprechen auf ICS (inhalative Glucocorticoide). Diese Einteilung findet außerdem zunehmende Bedeutung für die Indikations-Stellung einer Biologika-Therapie, da eine Eosinophilenvermehrung das Ansprechen auf bestimmte Biologika wahrscheinlicher macht (wie Omalizumab oder Dupilumab) oder überhaupt erst ein Ansprechen voraussagt (wie bei Mepolizumab, Reslizumab und Benralizumab).
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Die Kriterien zur Definition eines „eosinophilen“ Asthmas sind jedoch noch nicht klar geregelt. In den verschiedenen Zulassungsstudien schwanken laut Leitline die entsprechenden Werte. Unklar sei aktuell auch, inwiefern ein „eosinophiles“ Asthma mit einem „Type-2-High“ Asthma bzw. ein „nicht-eosinophiles“ Asthma mit einem „Type-2-Low“ Asthma gleichzusetzen ist. Außerdem gelte zu beachten, dass eine Therapie mit systemischen Glucocorticoiden die Zahl der eosinophilen Granulozyten im Blut verringert.
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