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Light-Apotheken, Apothekenbusse, Honorar-Absenkung
BKK-Verband: Apotheker erhalten 530 Millionen Euro aus der Gießkanne
Der BKK-Dachverband protestiert heftig gegen die von
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellten Pläne zur Reformierung
des Apothekenmarktes. In einem Politik-Magazin des Verbandes heißt es, dass die
Politik die Apotheker nach dem Gießkannenprinzip besserstellen wolle, ohne
dafür neue Versorgungsleistungen von den Apothekern zu verlangen. Das
Apothekenhonorar solle vielmehr nach dem Modell des 2HM-Gutachtens reformiert
werden. Die Landversorgung solle unter anderem durch Apothekenbusse, den
Versandhandel und Automaten gestärkt werden.
Die Eckpunkte zur Reformierung des Apothekenmarktes von Jens Spahn (CDU) stoßen nicht nur bei den Apothekern auf Ablehnung, sondern auch im Kassenlager. Während sich der GKV-Spitzenverband mit einer detaillierten Analyse von Spahns Plänen bislang zurückhielt, hat der BKK-Dachverband nun eine ausführliche Stellungnahme formuliert. Im regelmäßig erscheinenden „Magazin für Politik, Recht und Gesundheit im Unternehmen“ beschreiben die Politik-Expertin Kerstin Macherey und die Apothekerin Natalie Kohzer, warum die Pharmazeuten aus ihrer Sicht von der Politik massiv bevorteilt werden sollen – ohne dabei wesentliche Mehrleistungen anbieten zu müssen.
Bevor sie in die Kritik von Spahns Eckpunkten einsteigen, stellen die beiden BKK-Mitarbeiterinnen aber klar, dass sie vehement gegen das im Koalitionsvertrag festgehaltene Rx-Versandverbot sind. Im Artikel ist eine Grafik (s. unten) enthalten, die belegt, dass der Anteil der bei den BKKen abgerechneten Versand-Rezepte seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung konstant bei etwa 2 Prozent liegt. Das „Drohszenario“ der Apotheker, dass immer mehr Kunden zum Versandhandel abwandern, sei also nicht zutreffend.
Doch auch mit Spahns Alternativ-Paket hat der BKK-Verband große Probleme. Beispiel Notdienst-Fonds. Zur Erklärung: Spahn will die Zahlungen der Kassen in den Fonds verdoppeln, sodass Apotheker pro Notdienst nicht mehr etwa 280 Euro, sondern dann etwa 550 Euro erhalten sollen. Der BKK-Dachverband weist dies zurück und verweist auf das 2HM-Gutachten und auf die Monopolkommission. Im Honorar-Gutachten sei darauf hingewiesen worden, dass im Nachtdienst auch OTC-Präparate abgegeben werden – daher sei es „nicht zwangsläufig sinnvoll“ den Fonds nur mit den Einnahmen aus Rx-Präparaten zu füttern. Mit Verweis auf ein Papier der Monopolkommission erklärt der Kassenverband zudem, dass die Notdienstpauschale zu Fehlanreizen führe. Schließlich komme der Zuschlag auch Apotheken zugute, die „zur Sicherstellung der Versorgung nicht erforderlich sind“. Vor allem aber gebe es Fehlanreize, weil die Landesapothekerkammern die Notdienstgebiete selbst abgrenzen. Denn: „Eine engere Abgrenzung von Notdienstgebieten hätte zur Folge, dass mehr Apotheken zu dem entsprechenden Notdienst herangezogen würden und auf den Strukturtopf zugreifen könnten.“
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BKK: Welche Apotheken sind überhaupt erforderlich?
Der BKK-Verband fordert daher, dass die Ausschüttung
zusätzlicher Gelder an Kriterien gebunden werden müsse. Eines dieser Kriterien
müsse sein, festzulegen, welche Apotheke überhaupt „erforderlich“ ist für die
Versorgung und welche nicht. Auch bei
der Versorgungsrelevanz bezieht sich der Kassenverband erneut auf das
2HM-Gutachten: Dies zeige „interessanterweise“, dass Apotheken in ländlichen
Regionen sogar mehr Umsatz machten als Apotheken in städtischen Kreisen. (s.
Abbildung)
Die beiden BKK-Mitarbeiterinnen kritisieren Spahns Eckpunkte aber auch aus strukturpolitischer Sicht. Es fehlten Ideen dazu, wie die Versorgung da gestärkt werden kann, „wo es wirklich nötig ist“. Aus Sicht von Macherey und Apothekerin Kohzer wäre es vielmehr angebracht, die Apothekengründung in ländlichen Regionen zu deregulieren – so könnten die Anforderungen an die Betriebe verringert werden (Laborvorhaltung, Herstellungen, etc.). Aber auch weitere alternative Versorgungsmethoden sind aus Sicht der BKKen denkbar: erweiterte Botendienste, Abholfächer, der Apothekenbus, Apothekenautomaten „und natürlich der Erhalt des Versandhandels auch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten“. Ebenso denkbar sei eine Aufhebung der Regel, dass ein Apotheker vor Ort sein muss – schließlich gebe es „Pharmahotlines“ oder Video-Sprechstunden.
Auch bei der von Spahn geplanten neuen Zusatz-Vergütung der Apotheker für pharmazeutische Dienstleistungen melden die BKKen Redebedarf an. Zur Erinnerung: Spahn will die Kassen verpflichten, mit den Apothekern Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen. Die Pharmazeuten sollen damit im Jahr 240 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Die Kassen fordern, dass sich die Apotheker für diese Leistungen „entsprechend qualifizieren“ und diese Zusatz-Qualifikationen auch gegenüber den Kassen nachweisen müssen.
Zusatz-Honorare nur bei gleichzeitiger Fixum-Absenkung
Noch ist völlig unklar, welche Leistungen die Apotheker anbieten könnten. Die ABDA hatte in den vergangenen Wochen mehrfach angekündigt, solche Leistungen zu benennen und dem BMG Vorschläge zu machen. Der BKK-Dachverband kann sich vorstellen, dass es Schulungen für Devices bei Asthma und Diabetes in der Apotheke gibt oder auch AMTS-Checks. Außerdem solle der Medikationsplan nicht mehr nur durch den Arzt, sondern auch von Apotheken erstellt und aktualisiert werden. So sollten die Pharmazeuten einen Wechselwirkungscheck einführen.
Allerdings fordern die BKKen, dass in dem Moment, in dem die Apotheker zusätzlich honoriert werden, das Fixhonorar abgesenkt wird. Mit Verweis auf das Honorargutachten erklärt der Verband, dass das Fixum jetzt schon zu hoch sei und auf 5,84 Euro abgesenkt werden müsste. „Würden besondere Beratungsleistungen gesondert vergütet werden, wäre eine weitere Absenkung des Betrages erforderlich“, heißt es in dem Text. Des Weiteren beschwert sich der Kassenverband auch über die weitere Erhöhung der BtM-Gebühren, die vom BMG geplante neue Honorierung der Impfstoffabgabe sowie darüber, dass Apotheken der neue Vertriebsweg in der Hämophilieversorgung werden sollen – ohne dass sich die Versorgung der Bluter qualitativ verbessere.
Führt man alle geplanten Änderungen zusammen, würden die Apotheker 530 Millionen Euro mehr erhalten, rechnet der Verband vor. Das Resümee des BKK-Dachverbandes: „Fast alle Punkte führen zu einer besseren Vergütung der Apotheken, überwiegend nach dem Gießkannenprinzip verteilt.“
9 Kommentare
Wasser predigen und Wein trinken - Personalkosten GKV
von Heike Nickolay am 19.02.2019 um 21:24 Uhr
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entweder
von Karl Friedrich Müller am 19.02.2019 um 15:20 Uhr
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Woher der Wind weht....
von Helge Killinger am 19.02.2019 um 14:17 Uhr
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AW: Woher der Wind weht
von Wolfgang Müller am 21.02.2019 um 9:34 Uhr
Und jetzt
von Peter am 19.02.2019 um 13:54 Uhr
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AW: Und jetzt
von Wolfgang Müller am 21.02.2019 um 9:47 Uhr
Völlig richtig
von Mathias Mallach am 19.02.2019 um 13:48 Uhr
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Vorschlag
von Anita Peter am 19.02.2019 um 13:30 Uhr
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AW: Vorschlag
von pille62 am 21.02.2019 um 9:42 Uhr
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