- DAZ.online
- News
- Recht
- Streit um „Yasminelle...
Schadensersatzprozess gegen Bayer
Streit um „Yasminelle“ geht in die nächste Instanz
Eine seit Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung um möglicherweise schädigende Wirkungen der Verhütungspille „Yasminelle“ wird ein Fall für das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die gegen den Bayer-Konzern klagende Frau hat sich entschieden, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen einzulegen. Dieses hatte im Dezember eine Schadensersatzklage gegen den Konzern abgewiesen.
Die 34-jährige Felicitas Rohrer klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer, der die Pille „Yasminelle“ früher vertrieben hat. Mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert die Frau aus Baden-Württemberg ein.
Der Hintergrund: Die Klägerin hatte im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten. Sie macht dafür „Yasminelle“ mit den Wirkstoffen Drospirenon und Ethinylestradiol verantwortlich, die sie seit Oktober 2008 eingenommen hatte. Erste Beschwerden – wie etwa schnelle Erschöpfung und teilweise Atemnot – traten bereits Ende März 2009 auf, kurz nachdem die Klägerin von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war.
Mehr zum Thema
Bayer muss nicht zahlen
Yasminelle-Klage abgewiesen
Pille und Thromboserisiko
Yasminelle-Prozess: Gericht rät zur Einigung, Bayer sieht keine Grundlage
Klage gegen BAYER
Yasminelle-Prozess eröffnet
Bayer weist die Vorwürfe zurück und hatte in erster Instanz vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen Erfolg. Dieses hatte die Klage im Dezember abgewiesen, weil die gesundheitlichen Probleme der Klägerin nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen seien. Möglich seien auch andere Ursachen.
Das Landgericht ließ aber die Berufung zu. Und diese hat Rechtsanwalt Martin Jensch nun im Namen seiner Mandantin beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Er ist überzeugt: Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung.
1 Kommentar
Zur grundsätzlichen Bedeutung des Yasminelle-Prozesses
von Beate Kirk am 29.01.2019 um 19:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.