Schadensersatzprozess gegen Bayer

Streit um „Yasminelle“ geht in die nächste Instanz

Berlin - 22.01.2019, 07:00 Uhr

Die 34-jährige Felicitas Rohrer klagt gegen Bayer. Es geht um mögliche Nebenwirkungen der Anti-Baby-Pille Yasminelle. (Foto: dpa)

Die 34-jährige Felicitas Rohrer klagt gegen Bayer. Es geht um mögliche Nebenwirkungen der Anti-Baby-Pille Yasminelle. (Foto: dpa)


Eine seit Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung um möglicherweise schädigende Wirkungen der Verhütungspille „Yasminelle“ wird ein Fall für das Oberlandesgericht Karlsruhe. Die gegen den Bayer-Konzern klagende Frau hat sich entschieden, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen einzulegen. Dieses hatte im Dezember eine Schadensersatzklage gegen den Konzern abgewiesen.

Die 34-jährige Felicitas Rohrer klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer, der die Pille „Yasminelle“ früher vertrieben hat. Mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld fordert die Frau aus Baden-Württemberg ein.

Der Hintergrund: Die Klägerin hatte im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten. Sie macht dafür „Yasminelle“ mit den Wirkstoffen Drospirenon und Ethinylestradiol verantwortlich, die sie seit Oktober 2008 eingenommen hatte. Erste Beschwerden – wie etwa schnelle Erschöpfung und teilweise Atemnot – traten bereits Ende März 2009 auf, kurz nachdem die Klägerin von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war.

Bayer weist die Vorwürfe zurück und hatte in erster Instanz vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen Erfolg. Dieses hatte die Klage im Dezember abgewiesen, weil die gesundheitlichen Probleme der Klägerin nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen seien. Möglich seien auch andere Ursachen.

Das Landgericht ließ aber die Berufung zu. Und diese hat Rechtsanwalt Martin Jensch nun im Namen seiner Mandantin beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Er ist überzeugt: Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung. 


dpa-AFX / ks
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1 Kommentar

Zur grundsätzlichen Bedeutung des Yasminelle-Prozesses

von Beate Kirk am 29.01.2019 um 19:32 Uhr

In der Tat ist dieser Prozess von grundsätzlicher Bedeutung. Ist es in Deutschland strafbar, Frauen oder Menschen generell die Möglichkeit zur "informierten Entscheidung" zu verweigern, wenn mutmasslich beim Arzneimittelhersteller und/oder bei den Gesundheitsbehörden weitergehende wichtige Arzneimittelinformationen vorliegen? In den USA wurden nach meinem Kenntnisstand alle "Yasminelle-Entschädigungsprozesse" mit außergerichtlichen Vereinbarungen abgeschlossen. Müssen in Deutschland lebende Frauen sich damit abfinden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzulande eben anders sind - oder haben auch wir Anspruch auf Entschädigung im Schadensfall? Meiner Meinung nach sollten sich Stiftungen von Frauenorganisationen an den Prozeßkosten der Klägerin beteiligen. In Deutschland sieht sich der einzelne auf Entschädigung klagende mutmasslich arzneimittelgeschädigte Mensch in der Regel mit einer hochkarätigen Anwaltsriege des jeweiligen Arzneimittelunternehmens konfrontiert.

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