Klage gegen BAYER

Yasminelle-Prozess eröffnet

Berlin/WALDSHUT-TIENGEN - 17.12.2015, 16:15 Uhr

Anti-Baby-Pille vor Gericht: Die 31 Jahre alte Felicitas Rohrer wird im Landgericht in Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) interviewt. (Foto: dpa)

Anti-Baby-Pille vor Gericht: Die 31 Jahre alte Felicitas Rohrer wird im Landgericht in Waldshut-Tiengen (Baden-Württemberg) interviewt. (Foto: dpa)


Im Prozess um eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Bayers Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ ist am Donnerstag viereinhalb Jahre nach Klageeinreichung erstmals verhandelt worden. Klägerin Felicitas Rohrer zeigte sich nach dem ersten Tag bei Gericht positiv gestimmt. Ein schnelles Prozessende ist allerdings nicht in Sicht.

Nach knapp fünf Stunden Verhandlung hat das Landgericht im baden-württembergischen Waldshut-Tiengen den Prozess auf Anfang nächsten Jahres vertagt. Die 31-jährige Felicitas Rohrer klagt gegen Bayer auf mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zudem will sie weitere Auskünfte von Bayer zu seiner Pille „Yasminelle“. Rohrer macht die Pille mit dem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme verantwortlich. Sie macht geltend, das Mittel habe ein mindestens doppelt so hohes Thrombose-Risiko wie andere Präparate. Nach der Einnahme der Pille habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie erlitten und sei daran fast gestorben.  

Gutachter sollen aufklären

Man betrete mit dem Verfahren Neuland, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Daun. Eine außergerichtliche Einigung sei nicht möglich gewesen, betonte er. Beide Seiten beharrten auf ihren Positionen. Rohrer zeigte sich nach dem ersten Prozesstag dennoch zuversichtlich. „Der Tag lief gut“, sagte sie gegenüber DAZ.online. Nachdem es viereinhalb Jahre dauerte, bis es zum ersten Verhandlungstermin kam, ist sie nun guter Dinge, dass das Gericht das Verfahren beschleunigen will.

Doch erst einmal geht es darum, Gutachter zu bestimmen, die sich mit dem Fall näher beschäftigen sollen. Dies dürfte schon nicht ganz einfach sein – denn beide Seiten müssen sich auf einen unabhängigen Gutachter einigen. 

Bayer hält die Klage für unbegründet. Ein Sprecher des Konzerns sagte, durch wissenschaftliche Daten sei bestätigt, dass von der Anti-Baby-Pille und dem Wirkstoff bei korrekter Einnahme keine Gefahr ausgehe. Die Pillen der Produktgruppe werden nach Darstellung von Bayer täglich millionenfach eingenommen – in mehr als 100 Ländern. Bereits in drei Prozessen in Deutschland, in denen es um den umstrittenen Wirkstoff gegangen sei, habe Bayer gesiegt, betonte das Unternehmen.

In den USA hatten mehrere tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Anfang dieses Jahres schloss der Konzern den Angaben zufolge rund 9000 Vergleiche von insgesamt 1,9 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen.


dpa-AFX / Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Yasimelle Prozess

von Alexander Zeitler am 20.12.2015 um 19:00 Uhr

Was will diese Frau wirklich?
Es geht um ein NICHT lebensnotwendiges Medikament. Sie kann lesen? Denke mal, Bayer hat sich abgesichert und alles auf den Beipackzettel geschrieben, oder?
Also: Lesen und selbstverantwortlich(!!!) entscheiden. Und ggf. anders verhüten.
Hatte gestern erst wieder eine "Pille danach" Beratung durchzuführen und zu dokumentieren. Beide nicht wirklich doof. Morgens um 04.00 ist es passiert. Verhütung 0. Und ER kümmert sich dann plötzlich über die körperliche Belastung durch ELLA ONE. Wo sind wir? Wer sind wir?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Packungsbeilage

von Katrin Beier am 22.12.2015 um 11:12 Uhr

Dass das Thrombose-Risiko 2-3X so hoch ist wie bei anderen Pillen steht mit Sicherheit NICHT in der Packungsbeilage und wird auch weder von Ärzten (die solche Pillen bei unreiner Haut verschreiben..) noch Apothekern (!) so kommuniziert. Hoffentlich rüttelt dieser Prozess einige auf. Ich wünsche der Klägerin viel Erfolg.

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