Unzulässig gespeicherte Kundendaten

ADG widerspricht Datenschutzvorwürfen

Stuttgart - 21.12.2018, 16:00 Uhr

Speichern ADG-Kassen standardmäßig Rezeptdaten? (c / Foto: imago)

Speichern ADG-Kassen standardmäßig Rezeptdaten? (c / Foto: imago)


ADG: Der Apotheker kann bestimmen, ob und wie lange er Rezeptscans speichern will

Auf Nachfrage von DAZ.online, ob dies im Klartext bedeute, dass jeder Apotheker es selber in der Hand hat, was er wie lange speichern möchte, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Das System S300 trage dem Grundsatz „privacy by default“ Rechnung, da es in den Standardeinstellungen auf maximalen Datenschutz eingestellt sei. Im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung sei aber die Apotheke. Sie könne in den Einstellungen des Systems jederzeit selbst bestimmen und einstellen, welche Daten erfasst und wie diese verarbeitet werden sollen. Dies sei in den Handbüchern zum Warenwirtschaftssystem auch klar beschrieben. So sei einstellbar, ob die Daten aus einem Rezept überhaupt übernommen werden sollen. Bei Rezeptscans könne man zudem eine konkrete Speicherdauer einstellen. Selbstverständlich können nicht (mehr) benötigte Daten auch von der Apotheke gelöscht werden, wobei jedoch ein abgestuftes Löschkonzept zum Tragen komme. Weiter erklärt er, dass es wichtig zu erwähnen sei, dass Aufbewahrungs- und Speicherfristen aus den unterschiedlichsten Gesetzen resultieren, etwa aus dem Handels-, Gewerbe-, Steuer-, Sozialrecht sowie Vorschriften des Gesundheitswesens. Bestünden gesetzliche Aufbewahrungspflichten, so gehen diese zwingend dem Grundsatz der Datenminimierung vor. Eine Löschung dürfe dann nicht erfolgen und könnte – wie etwa im Fall des Steuerrechts – sogar eine Straftat darstellen, so der Sprecher.

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Antworten soll es 2019 geben

Laut SZ hat sich die Apothekerin nach wiederholter Beschwerde bei ADG an das bayerische Landesamt für Datenschutz gewandt. Das soll erklärt haben, das Thema hoch aufgehängt zu haben und will Anfang des kommenden Jahres Antworten geben.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

SZ-Artikel

von Daniel Schober am 24.12.2018 um 11:58 Uhr

Der SZ-Artikel sieht die ganze Situation doch deutlich kritischer. Eben so der IT-Experte und Universitätsprofessor Dominik Herrmann

https://www.sueddeutsche.de/digital/datenschutz-verdacht-auf-unzulaessig-gespeicherte-kundendaten-in-apotheken-1.4261029

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Unfähigkeit....

von Felix Maertin am 22.12.2018 um 10:57 Uhr

Unangenehm, wenn eine Kollegin nicht in der Lage ist eine Anleitung zu lesen und die Einstellungen korrekt zu hinterlegen. Das ist ja der große Vorteil bei ADG, individuell zu entscheiden und nicht geknebelt zu werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Unfähigkeit

von Felix Maertin am 25.12.2018 um 11:05 Uhr

Nachdem ich mich nun mit dem Thema beschäftigt habe, muss ich meinen 1. Kommentar revidieren:
Liebes DAZ-Team, wieso ist eine Redaktion nicht in der Lage den SZ-Artikel in seiner gesamten Tragweite korrekt wiederzugeben, mit Herr Professor Herrmann Kontakt aufzunehmen oder sogar, wie verwegen, mit der Betroffenen Apothekerin zu sprechen?
Schlamperei wäre ja fast noch verzeihlich, aber hier riecht es doch eher nach Hörigkeit gegenüber der Industrie...
reinwachsen könnte man sich, indem die Komplexität korrekt dargestellt werden würde.
Liebe Kollegen mit ADG als Software, nehmt das Problem ernst, formal haften wir für die nachgewiesen Verstöße. Und da wir es nicht verhindern können, muss der Gesetzgeber auch die Täter in die Verantwortung nehmen, nicht die Opfer. Die wie so oft die Apothekers am Ende der Kette sind...

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