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Unzulässig gespeicherte Kundendaten
ADG widerspricht Datenschutzvorwürfen
ADG: Der Apotheker kann bestimmen, ob und wie lange er Rezeptscans speichern will
Auf Nachfrage von DAZ.online, ob dies im Klartext bedeute,
dass jeder Apotheker es selber in der Hand hat, was er wie lange speichern
möchte, erklärte ein Sprecher des Unternehmens. Das System S300 trage dem
Grundsatz „privacy by default“ Rechnung, da es in den Standardeinstellungen auf
maximalen Datenschutz eingestellt sei. Im datenschutzrechtlichen Sinne
verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung sei aber die Apotheke.
Sie könne in den Einstellungen des Systems jederzeit selbst bestimmen und
einstellen, welche Daten erfasst und wie diese verarbeitet werden sollen. Dies
sei in den Handbüchern zum Warenwirtschaftssystem auch klar beschrieben. So sei
einstellbar, ob die Daten aus einem Rezept überhaupt übernommen werden sollen.
Bei Rezeptscans könne man zudem eine konkrete Speicherdauer einstellen.
Selbstverständlich können nicht (mehr) benötigte Daten auch von der Apotheke
gelöscht werden, wobei jedoch ein abgestuftes Löschkonzept zum Tragen komme. Weiter
erklärt er, dass es wichtig zu erwähnen sei, dass Aufbewahrungs- und
Speicherfristen aus den unterschiedlichsten Gesetzen resultieren, etwa aus dem
Handels-, Gewerbe-, Steuer-, Sozialrecht sowie Vorschriften des
Gesundheitswesens. Bestünden gesetzliche Aufbewahrungspflichten, so gehen diese
zwingend dem Grundsatz der Datenminimierung vor. Eine Löschung dürfe dann nicht
erfolgen und könnte – wie etwa im Fall des Steuerrechts – sogar eine Straftat
darstellen, so der Sprecher.
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Antworten soll es 2019 geben
Laut SZ hat sich die Apothekerin nach wiederholter Beschwerde bei ADG an das bayerische Landesamt für Datenschutz gewandt. Das soll erklärt haben, das Thema hoch aufgehängt zu haben und will Anfang des kommenden Jahres Antworten geben.
3 Kommentare
SZ-Artikel
von Daniel Schober am 24.12.2018 um 11:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Unfähigkeit....
von Felix Maertin am 22.12.2018 um 10:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Unfähigkeit
von Felix Maertin am 25.12.2018 um 11:05 Uhr
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