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Apothekerkammer Nordrhein
„Dem Spahn-Vorschlag ist die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben“
Todesstoß für die Preisbindung
Der Kammervorstand um Präsident Lutz Engelen findet auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in § 129 SGB V sinnvoll. Zur Erinnerung: Das Apothekenhonorar soll laut Spahn ins SGB V überführt werden – somit würde künftig nicht mehr alleine das Bundeswirtschaftsministerium darüber entscheiden können. Außerdem erhofft man sich, dass die geplanten Boni-Deckel-Regelungen im SGB V europarechtlich „sicherer“ sind als an anderen Stellen. Aus Sicht der Kammer stärke dies den „sozialen Charakter der Preisbindung“, dies sei das richtige Signal zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Überhaupt kein Verständnis hat die Kammer Nordrhein allerdings für den geplanten Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro. „Dem einheitlichen Arzneimittelpreis, der Versorgungsgerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem schafft, der für die gesundheits- und sozialpolitische Ausgestaltung unserer Arzneimittelversorgung zentrale Bedeutung besitzt, würde der Todesstoß versetzt!“, so die klare Reaktion der Apotheker. Und weiter: „Die Verankerung einer Boni-Gewährung in einem deutschen Gesetz für ausländische Versender wird abgelehnt!“ Der Kammervorstand verweist auf die erste rechtliche Bewertung durch Douglas: „Dem Eckpunktepapier ist in Bezug auf die angestrebte Bonusregelung für ausländische Versandapotheken die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben“, so das Urteil.
Die Kammer wolle sich trotzdem weiterhin konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Eine ganze Kammerversammlung vor der ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar ist derzeit aber nicht mehr geplant. Kammerpräsident Lutz Engelen erklärte, er stehe in engem Kontakt mit allen Listen der Kammerversammlung.
1 Kommentar
Denk ich an D.. in der Nacht ...
von Horst Wycisk am 14.12.2018 um 13:59 Uhr
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