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Versandhandelskonflikt
Spahn will Marktanteil-Grenze für DocMorris & Co.
Die Katze ist aus dem Sack: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat der ABDA-Mitgliederversammlung heute seine Pläne für den Apothekenmarkt vorgestellt. Das Rx-Versandverbot will er nicht, das ist jetzt klar. Wie DAZ.online schon berichtete, soll es dafür einen Boni-Deckel von 2,50 Euro geben, der nur für EU-Versender gilt. Außerdem sollen die Apotheker über eine Verdoppelung der Notdienstpauschale und neue Dienstleistungshonorare mehr Geld bekommen. Der Coup des Apotheken-Pakets: Spahn will den Marktanteil der EU-Versender auf 5 Prozent beschränken.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in den vergangenen Monaten keine einfache Aufgabe: Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Rx-Versandverbot wollte er nicht, das konnte man schnell durchhören. Gleichzeitig wollte er aber auch – nach eigenem Bekunden – den Marktanteil der EU-Versender und damit deren Einfluss auf die Apothekenstruktur im Zaum halten. Die Apotheker waren der Meinung: Ohne ein Rx-Versandverbot werde das nicht möglich sein. Doch Spahn hat sich auf seiner Suche nach Alternativen nicht beeindrucken lassen und stellte am heutigen Dienstag in Berlin seine Eckpunkte für diese Apotheken-Reform im Rahmen eines Pressegesprächs nach seinem Besuch bei der ABDA-Mitgliederversammlung vor:
Spahn erklärte, er wolle den „Wild-West“ bei Rx-Boni aus dem Ausland begrenzen. „Nicht jeder soll machen können, was er will“, sagte der Minister. Dafür will er DocMorris und Co. eine Boni-Obergrenze von 2,50 Euro vorschreiben. Wie er diese verankern und juristisch begründen will, ließ er aber offen. Zum Rx-Versandverbot erklärte er, dass es „europarechtlich und politisch unwägbar“ sei. Er wolle die flächendeckende Versorgung daher auch „jenseits des Verbotes“ stärken. Aus seiner Sicht ist der Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro europarechtlich machbar. Schließlich entspreche das dem „Argumentationsmuster des EuGH-Urteils“. Der EuGH habe schließlich erklärt, dass man Nachteile für EU-Versender beseitigen müsse.
Noch nicht bekannt war, dass Spahn DocMorris und Co. nicht nur pro Rezept eingrenzen, sondern auch das gesamte Wachstum der EU-Versender eingrenzen will. Konkret soll es eine Marktanteil-Obergrenze von 5 Prozent geben. Überschreiten die EU-Versender diese Grenze, sollen die Boni-Möglichkeiten laut Spahn eingegrenzt werden. Denkbar wäre dann beispielsweise, dass gar kein Rabatt auf Rx mehr gewährt werden darf. Aber auch hier blieb völlig unklar, wie das BMG diese Maßnahme juristisch begründen und umsetzen will. Fraglich ist auch, wie man die Marktanteile der EU-Versender überhaupt objektiv messen würde. Denn heute liegen höchst unterschiedliche Zahlen dazu vor, teilweise sind diese auch interessengeleitet.
Die Apotheker sollen mehr Geld bekommen. Die Honorarerhöhung will Spahn auf zwei verschiedenen Wegen erreichen: Erstens soll die Notdienstpauschale verdoppelt werden. Im Moment erhalten die Apotheker 16 Cent von den Kassen. Diese 16 Cent wandern in den Nacht- und Notdienstfonds. Von dort aus wird das Geld an die Notdienst-habenden Apotheken ausgeschüttet. Im vergangenen Jahr bekamen die Apotheker auf diesem Weg knapp 114 Millionen Euro – pro Dienst waren das zuletzt etwa 290 Euro. Diese Pauschale soll nun verdoppelt werden, das entspricht also einem Honorarplus von ca 120 Millionen Euro. Zweitens soll es aber neue Dienstleistungshonorare für Apotheker geben. Spahn erklärte nicht konkret für welche Leistungen, nannte als Beispiele Projekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit und Präventionsleistungen. Auch der Ausschüttungsweg blieb zunächst unklar. Auf diesem Weg soll es 240 Millionen Euro mehr geben. Wie DAZ.online bereits berichtete, soll so ein Honorarplus von etwa 360 Millionen Euro zustande kommen.
Ebenfalls unerwartet hat Spahn am heutigen Dienstag angekündigt, dass er die Vergütung für BtM-Abgaben erhöhen will. Nach Informationen von DAZ.online sind dafür weitere 15 Millionen Euro pro Jahr geplant.
Wie geht es weiter?
Spahn und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärten am Rande der ABDA-Mitgliederversammlung, dass sie weiter im Gespräch bleiben werden. Nach Informationen von DAZ.online könnten die Regelungen an das Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingebunden werden, das das BMG kürzlich vorgestellt hatte. Spahn erklärte, dass diese Eckpunkte der „Anfang einer Debatte“ seien. Änderungen sind also durchaus möglich.
Im Januar kommt auch die ABDA-Mitgliederversammlung noch zu einem weiteren Treffen zusammen. Dann soll beraten werden, wie die Standesvertretung mit den Vorschlägen des Ministers umgeht.
8 Kommentare
Spahn
von Ehy am 11.12.2018 um 17:22 Uhr
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Spahnnungen
von Dr-Diefenbach am 11.12.2018 um 16:56 Uhr
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AW: Spahnnungen ?
von gabriela aures am 11.12.2018 um 20:15 Uhr
Dünnes Eis mit Seife ... ausgerutscht und abgesoffen ...
von Christian Timme am 11.12.2018 um 15:23 Uhr
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von T. La Roche am 11.12.2018 um 14:48 Uhr
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von Benjamin Schäfer am 11.12.2018 um 14:45 Uhr
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Narrenfreiheit für Versender
von Karl Friedrich Müller am 11.12.2018 um 14:20 Uhr
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von Rolf Lachenmaier am 11.12.2018 um 14:19 Uhr
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