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BfArM- und PEI-Kampagne zur ARzneimittelsicherheit
Nebenwirkungen melden!
Warum melden Patienten Nebenwirkungen nicht?
Nicht alle potenziellen Nebenwirkungen sind bei der Zulassung eines Arzneimittels bereits vollumfänglich bekannt – gerade sehr seltene unerwünschte Arzneimittelwirkungen können unter Umständen in den klinischen Studien nicht aufgetreten oder erfasst worden sein: Die Häufigkeit von „sehr seltenen Nebenwirkungen“ ist mit kleiner 0,01 Prozent definiert, das bedeutet, dass bei weniger als einem von 10.000 Patienten diese Nebenwirkung auftritt.
Reaktion auf Arzneimittel nicht erkannt
Aus diesem Grund kommt der Meldung von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen auch nach Marktzugang eine wichtige Bedeutung zu. Das sieht auch das Arzneimittelgesetz vor. Zuständig sind in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). „Wenn Sie selbst Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über unser Meldeportal mitteilen, leisten Sie aktiv einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit", sagt PEI-Präsident Cichutek.
Denn nur so könne man Arzneimittelrisiken identifizieren, bewerten und Maßnahmen ableiten. Dass nicht alle Verdachtsfälle potenzieller Unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei den Bundesbehörden eingehen, hierfür sind die Gründe laut PEI vielfältig. So informierten Patienten ihren behandelnden Arzt nicht über jede Beobachtung oder ein möglicher Zusammenhang zwischen der Reaktion und der Anwendung des Arzneimittels werde nicht erkannt. Auch nehme die Meldequote ab, je länger ein Arzneimittel auf dem Markt sei.
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