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AMG-Novelle
Spahn: Fernverordnungsverbot fällt, E-Rezept bis 2020
Im Bundesgesundheitsministerium laufen die Vorbereitungen für das angekündigte Gesetzespaket für den Arzneimittelmarkt. Unter anderem soll damit dem E-Rezept der Weg bereitet werden. Spätestens 2020 sollen die nötigen Neuregelungen greifen. Außerdem soll das sogenannte Fernverordnungsverbot wieder fallen, das einst beschlossen wurde, um die Tätigkeiten von Online-Praxen einzuschränken.
Ärzte dürfen bereits per Videosprechstunde Patienten beraten. Jetzt soll auch das E-Rezept nicht mehr lange auf sich warten lassen. „Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten. „Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege – vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten“, so Spahn.
Auf Nachfrage bestätigte das Bundesgesundheitsministerium, dass die für das kommende Jahr geplante Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) entsprechende Regelungen enthalten soll. Laut FAZ will der Minister die Selbstverwaltung mit der AMG-Novelle verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Arzneimittelrezepte auch ausschließlich in elektronischer Form eingesetzt werden können. Sie hat dafür sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle in Kraft getreten ist. Das soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 der Fall sein.
Technische Details der Speicherung und des Zugriffs per Karte und/oder per Handy-App sollen Kassen, Ärzte und Apotheker laut FAZ untereinander ausmachen. Das Projekt ist den Angaben zufolge eines der Themen, die Spahn auf der Digital-Klausur des Bundeskabinetts am Mittwoch und Donnerstag vorstellen will.
„Lex DrEd“ soll nach drei Jahren wieder gestrichen werden
Zugleich soll das erst 2016 im Arzneimittelgesetz verankerte Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheker im Grundsatz keine Verordnungen beliefern dürfen, die „offenkundig“ ohne vorherigen Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurden. Zur Erinnerung: Die Große Koalition hatte damals das Fernverordnungsverbot beschlossen, um insbesondere den Einfluss der britischen Online-Arztpraxis DrEd hierzulande zu verringern. Inzwischen haben die Ärzte selbst aber in vielen Bundesländern das Fernbehandlungsverbot gekippt und damit dafür gesorgt, dass die Debatte um das E-Rezept und die Fernverordnungen an Fahrt aufgenommen hat.
Mit diesen Plänen kommt Spahn einer für den 23. November erwarten Aufforderung des Bundesrats zuvor: Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat dem Plenum empfohlen, die Bundesregierung zu bitten, „zeitnah“ gesetzliche Regelungen zur digitalen Rezeptvorgabe auf den Weg zu bringen.
ABDA: Anforderungen an die Umsetzung des E-Rezeptes
Die ABDA reagierte umgehend auf die Ankündigung des Ministers in Sachen E-Rezept. In einer Mitteilung erklärte die Standesvertretung der Apotheker, dass man das E-Rezept zwar begrüße, aber einige Anforderungen an die Umsetzung habe. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden.“
Die ABDA hatte dem BMG vor einigen Monaten einen Konzeptentwurf zur Umsetzung des E-Rezeptes zukommen lassen. Demnach sollen die elektronischen Verordnungen in zwei Phasen zunächst getestet und dann ausgerollt werden. Auf regionaler Ebene entwickelt sich derzeit zudem in Baden-Württemberg ein vom Bundesland gefördertes Testprojekt mit dem Namen „Gerda“, bei dem Ärzte aus Online-Praxen in gewissen Regionen E-Rezepte verordnen können sollen. Das Projekt soll 2019 starten.
Schmidt: Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden
Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“
Digitalisierte Arbeitsabläufe seien in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“
7 Kommentare
DocMorris war nie RXMorris ...
von Christian Timme am 14.11.2018 um 9:29 Uhr
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Zur offiziellen Plünderung freigegeben ...
von Christian Timme am 13.11.2018 um 13:17 Uhr
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Okey
von Christiane Patzelt am 13.11.2018 um 12:35 Uhr
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Spahn‘s Puzzleteile....
von gabriela aures am 13.11.2018 um 12:27 Uhr
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Spahn
von Dr.Diefenbach am 13.11.2018 um 12:26 Uhr
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AW: Spahn
von Bernd Küsgens am 13.11.2018 um 19:18 Uhr
Am Ende
von Karl Friedrich Müller am 13.11.2018 um 12:22 Uhr
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