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Medizinalhanf-Workshop
„Der Apothekenaufschlag bei Cannabis ist gerechtfertigt“
Was läuft gut und wo gibt es beim medizinischen Cannabis in der Apotheke noch Optimierungsbedarf? Darüber diskutierten fünf Apotheker vergangene Woche bei einem Workshop des kanadischen Cannabis-Produzenten Wayland in München. Die Teilnehmer berichteten, dass die Abgabe von Medizinalhanf nach wie vor durch eine unsichere Liefersituation und einen großen Arbeitsaufwand geprägt ist.
Die Cannabisblüten-Therapie polarisiert die Fachwelt. Die einen sprechen von einem „Rückfall in die Steinzeitmedizin“. Andere Experten verweisen auf individuelle Heilerfolge und betonen die gute Verträglichkeit. Doch wie sehen eigentlich Apotheker als Arzneimittelexperten die Blüten und welche praktischen Erfahrungen haben sie nach anderthalb Jahren Medizinalhanf auf Rezept gemacht?
Dafür interessiert sich der kanadische Cannabisproduzent Wayland und befragte im Rahmen eines Kleingruppen-Workshops fünf Pharmazeuten, die sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Mit im Diskussions-Panel waren Ulrich Koczian, Vizepräsident der Bayerischen Landesapothekerkammer; Florian Heimann, Filialleiter Lux-Apotheke in Hürth; Dr. Christian Pacher, Inhaber der Süd-Apotheke in Ingolstadt; Dominik Bauer, Marien Apotheke in Marktredwitz, und Dr. Bernd Grünberg, Inhaber der Eber-Apotheke in Ebersberg. Ebenfalls vor Ort war Morten Brandt, General Manager Europe der Firma Wayland. Moderiert wurde der Workshop von Guido Balke von der Agentur „die PR-Berater“.
Präzedenzfall für andere Zulassungen?
Handelt es sich bei der Einführung von Cannabis auf Rezept tatsächlich um einen Rückschritt? Für die anwesenden Apotheker ist klar, dass es auf den Einzelfall ankommt. Beim „richtigen“ Patienten kann die Blütentherapie zu beträchtlichen Verbesserungen der Lebensqualität führen. Aus pharmazeutischer Sicht ist es auch logisch, dass die Blüten aufgrund des Wirkstoffspektrums anders wirken als Reinsubstanzen wie etwa Dronabinol und damit nicht vergleichbar sind. Allerdings ist es für die Patienten schwieriger, einen Naturstoff exakt zu dosieren als Tropfen oder Kapseln.
Eine Besonderheit sei, dass die Blüten nicht wie andere Arzneimittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. „Mit der Regelung im SGB V wurde ein Präzedenzfall geschaffen. Ich bin gespannt, wie sich das auf künftige Zulassungen auswirken wird“, erklärte Koczian.
Ärzte immer noch unsicher
Im SGB V ist keine Indikation definiert. Dies verleiht dem verschreibenden Arzt einerseits einen großen Handlungsspielraum, führt anderseits zu Verunsicherungen. Der Wissensstand bei den Medizinern sei heterogen, was sich auf die Therapie auswirken kann, berichteten die Workshopteilnehmer. „Die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Cannabistherapie hängt vom Erfahrungsschatz des Arztes ab“, erklärte Koczian.
Viele Fragen sind auch rund um das Genehmigungsverfahren bei den Medizinern offen, die sich häufig ratsuchend an die Apotheke wenden. So versuche die eine oder andere Krankenkasse immer noch, die Cannabis-Behandlung zu befristen, was jedoch nicht zulässig ist.
Wichtig ist, zu beachten, dass die Apotheke bei der Belieferung eines Cannabisrezeptes nicht verantwortlich dafür ist, ob eine Genehmigung seitens der Krankenkasse vorliegt. Sollte es wegen fehlender Genehmigung zu einer Retaxierung kommen, muss die Apotheke dafür nicht aufkommen.
4 Kommentare
Der Preis ist halt viel zu teuer
von hans am 06.07.2019 um 4:22 Uhr
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Ist der Preis wirklich angemessen?
von Hans-Joachim Brodam am 22.10.2018 um 12:05 Uhr
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Abschlag oder Zuschlag?
von Michael Mischer am 19.10.2018 um 11:49 Uhr
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AW: Abschlag oder Zuschlag
von Redaktion DAZ.online am 19.10.2018 um 11:52 Uhr
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