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Deutscher Apothekertag
Das sind die wichtigsten DAT-Beschlüsse zur Digitalisierung
Dem Thema Digitalisierung war im Antragsbuch des diesjährigen Deutschen Apothekertages (DAT) ein ganzes Kapitel gewidmet. Gesprochen wurde über die Telepharmazie, den Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Anbindung der Apotheker daran, das E-Rezept und künstliche Intelligenz. Die ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf überbrachte den Apothekern zudem eine frohe Botschaft.
Im Mai 2018 trafen sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages. Der diesjährige Ärztetag war ein besonderer: Schließlich standen Digitalisierungsthemen im Vordergrund. Über die Entscheidung der Mediziner, das Fernbehandlungsverbot teilweise aufzuheben, wird man wahrscheinlich noch jahrelang reden. Nun waren die Apotheker dran: Auf dem Deutschen Apothekertag lagen der Hauptversammlung mehrere Anträge zum Thema vor. Eine bahnbrechende, den Berufsstand verändernde Entscheidung gab es zwar nicht, aber trotzdem einige wichtige Beschlüsse. Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Weil sich der Ausbau der Telematikinfrastruktur
(TI), also der Datenautobahn der Digitalisierung im Gesundheitswesen,
verzögert, brachten die Apotheker aus Hessen und Schleswig-Holstein einen
Antrag ein, der fordert, dass die TI-Einführung „beschleunigt“ und mit „aller
Kraft“ verfolgt werden soll. Bei der Diskussion des Antrages ergriff
ABDA-Wirtschaftsexpertin Claudia Korf das Wort und überbrachte den Apothekern
eine frohe Botschaft: Man habe sich mit den Krankenkassen darauf geeinigt, dass
die Erstausstattung der TI, die in der Apotheke installiert werden muss, damit
sich die Apotheken ans Netz anschließen können, von den Krankenkassen finanziert
wird. Konkret geht es um den Konnektor, also ein Gerät, das die Verbindung
herstellt, und um das Kartenlesegerät. DAV-Chef Fritz Becker fügte hinzu, dass
man kurz vor einem Vertragsabschluss stehe. Der oben genannte Antrag wurde
angenommen.
- Der Apothekerverband Schleswig-Holstein, dessen
Chef Peter Froese sich stark im Themenbereich Digitalisierung engagiert,
beantragte, dass es schon bald einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung
des E-Rezeptes und des E-Medikationsplans geben soll. Zur Begründung führt der
Verband in seinem Antrag aus, dass insbesondere in den Rechenzentren große
Änderungen anstehen – ein „Systemwechsel von der kapital- und
personalintensiven Scannertechnologie auf die moderne direkte
Datenverarbeitung“. Der Antrag wurde angenommen.
- Die ABDA selbst stellte den Antrag, das E-Rezept „stufenweise“ einzuführen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt verwies auf das bereits gestartete E-Rezept-Projekt der ABDA und das Testprojekt in Baden-Württemberg. In dem Antrag geht es unter anderem um die Kooperation mit der Ärzteschaft, den Softwareanbietern und den Rechenzentren. Vor der kompletten Einführung soll eine Erprobung stattfinden und der DAV erhebt als Gesellschafter der gematik den Anspruch, das Projekt E-Rezept federführend zu managen. Einstimmig angenommen.
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