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Retax-Quickie
Drei BtM-pflichtige Arzneimittel = drei Betäubungsmittel?
Innerhalb von 30 Tagen darf ein Arzt für einen Patienten unter Einhaltung der festgesetzten BtM-Höchstmengen bis zu zwei Betäubungsmittel verordnen, so schreibt es die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) vor. Aber auf was bezieht sich „bis zu zwei“ eigentlich? Auf Fertigarzneimittel oder Wirkstoffe?
Die folgende Verordnung wurde den Retax-Experten vom DeutschenApothekenPortal von einer Apotheke vorgelegt mit der Frage, ob man alle drei BtM wie verordnet abgeben dürfe.
- Oxycodon HCL Beta 40 RET 100 ST N3 A! 0-0-1
- Oxycodon HCL Beta 20 RET 100 ST N3 A! 1-0-0
- Oxycodon HCL Beta AKUT 20 mg HKP 100 ST N3 A! 0-1-0-1”
Der Hintergrund der Frage: In der BtMVV heißt es, dass für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmittel verschrieben werden dürfen. Zudem müssen dabei die gesetzlichen Höchstmengen beachtet werden.
Mit „A“ gehen auch mehr als zwei BtM
Was aber bedeutet konkret „zwei Betäubungsmittel“? Bedeutet das zwei Fertigarzneimittel – dann wären hier drei BtM verordnet – oder bedeutet es Wirkstoffe? Dann wäre es in diesem Fall nämlich nur ein BtM, schließlich enthalten alle drei Arzneimittel Oxycodon. Und tatsächlich ist letzteres der Fall, wie das DAP erklärt: „Als ein Betäubungsmittel gilt ein Wirkstoff, also hier Oxycodon mit der Höchstverschreibungsmenge 15.000 mg.“
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Somit ist hier tatsächlich nur ein BtM verordnet, da der Arzt jede Zeile mit „A“ gekennzeichnet hat, kann die Höchstmenge auch überschritten werden. Und: Das „A“ erlaubt auch die vorgegebenen „zwei Betäubungsmittel“ zu überschreiten, also mehr als zwei Wirkstoffe innerhalb von 30 Tagen zu verschreiben. Das heißt, selbst wenn die drei verordneten Fertigarzneimittel unterschiedliche Wirkstoffe hätten, wäre in diesem Falle eine Belieferung möglich – das „A“ ist ja gesetzt.
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