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Nach neuen Warnhinweisen
Iberogast-Konkurrenz rührt Werbetrommel
Die Konkurrenz schläft nicht. Kaum erklärte Bayer, die Kontraindikationen Schwangerschaft, Stillzeit, Lebererkrankungen bei Iberogast® zu akzeptieren, wittern Mitbewerber eine Chance und rühren kräftig die Werbetrommel: Mit Attributen wie „Alternative ohne Schöllkraut“, „schnell wirksam“ oder „gut verträglich“ betreibt Weber & Weber per Faxbotschaft intensiv Reklame für Payagastron®. Doch ist Payagastron® mit 51 Prozent Alkohol eine Alternative – und was sagt Embryotox zum Alkoholgehalt?
Des einen Freud, des anderen Leid – trifft vielleicht die derzeitige Marktsituation pflanzlicher und homöopathischre Arzneimittel bei Magenbeschwerden ganz gut. Zumindest seit Bayer jüngst eingewilligt hat, nach über zehn Jahren die Anordnungen des BfArM des Stufenplanbescheids vom April 2008 doch endlich umzusetzen.
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Bislang verwies Bayer Schwangere und Stillende bei Fragen zur Iberogast®-Einnahme an den Arzt und schrieb in der Gebrauchsinformation: „Aus den vorliegenden Daten lassen sich keine Hinweise für Bedenken hinsichtlich der Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit ableiten. Gleichwohl soll Iberogast® während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit einem Arzt eingenommen werden“. Fortan jedoch darf Iberogast® bei schwangeren und stillenden Frauen definitiv nicht eingesetzt werden.
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Somit ist Bayer in der Kritik, seitens der Politik aber auch in der Bevölkerung. Und die Konkurrenz ist hier alert – und nutzt das geschickt, um sich zu positionieren. So schickte Weber & Weber bereits wenige Tage nach der Iberogast-Änderungs-Mitteilung Faxe in die bundesweiten Apotheken. Mit Beschreibungen wie „Alternative ohne Schöllkraut“, „schnell wirksam“ und „gut verträglich“ betreibt der Hersteller intensive Reklame für sein Payagastron®.
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