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Iberogast-Warnhinweise
Bayer wehrt sich gegen Schulz-Asche
Der Pharmakonzern Bayer ergänzt die Packungsbeilage zu seinem pflanzlichen Magenmittel Iberogast. Kordula
Asche-Schulz (Grüne) kritisierte am gestrigen Mittwoch, dass „erst ein Todesfall zum Einlenken" von Bayer geführt hat. Bayer sieht sich zu Unrecht angegriffen und verweist darauf, dass die verstorbene Patientin eine Vorerkrankung hatte. Im Gegensatz zu der Grünen-Politikerin wolle der Konzern faktisch diskutieren.
„Dass erst ein Todesfall zum Einlenken bei dem Pharma-Riesen führt, wirft ein verheerendes Bild auf dessen Einstellung zum Patientenwohl“, sagte die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche am gestrigen Mittwoch. Sie kommentiert damit Bayers Entscheidung, die Packungsbeilage von Iberogast nach einer über zehn Jahre dauernden Verweigerungshaltung nun doch zu ändern und die vom BfArM angeordneten Maßnahmen (April 2008) in den informierenden Texten umzusetzen.
Schlussendlich war wohl der vom BfArM angedrohte Sofortvollzug der Ausschlag für Bayers „Einsicht“. Den Sofortvollzug sah das BfArM jetzt gegeben, nachdem im Juli dieses Jahres ein Patient an Leberversagen verstorben war. Es besteht der Verdacht, dass der Tod im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast steht.
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Allerdings wehrt sich der Konzern nun gegen die Vorwürfe Schulz-Asches. Bayer erklärt in einer Stellungnahme, der gemeldete Todesfall sei derzeit für das Unternehmen noch nicht abschließend bewertbar. Denn nach dem aktuellen Kenntnisstand von Bayer waren bei der Patientin Vorerkrankungen bekannt, die für den Krankheitsverlauf relevant sein könnten, so ein Bayer-Sprecher. Und weiter: „Im Übrigen widersprechen wir dem Vorwurf von Kordula Schulz-Asche, wir hätten eine verheerende Einstellung zum Patientenwohl“. Bayer betont, dass „die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher (...) für Bayer stets die höchste Priorität“ habe. „Wir bevorzugen eine faktisch basierte Diskussion, die im Sinne und zum Nutzen aller ist“.
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