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Fernbehandlungen in Sachsen
„Die Rechtslage bei den Online-Verordnungen wird sich ändern“
Voraussichtlich ab September 2018 dürfen auch in Sachsen Patienten ausschließlich via Internet und Telefon behandelt werden. Was bedeutet das für die Apotheker in Sachsen? Kammerpräsident ist dort Friedemann Schmidt, der auch ABDA-Präsident ist. Im Gespräch mit DAZ.online erklärt er, dass er davon ausgehe, dass Online-Verordnungen früher oder später erlaubt sein werden – im Moment ändere sich für seine Kollegen aber erst einmal nichts, so Schmidt.
Am vergangenen Wochenende hat die Landesärztekammer Sachsen beschlossen, dass Patienten im Freistaat künftig auch fernbehandelt werden dürfen, wenn sie vorher keinen Arzt gesehen haben. Die Kammer hat damit eine dementsprechende Änderung an der Musterberufsordnung übernommen, die der Deutsche Ärztetag vor einigen Wochen beschlossen hatte. In der neuen sächsischen Berufsordnung heißt es allerdings einschränkend: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist, und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Aufklärung, Beratung und Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird.“
Den Apothekern ist es nach wie vor verboten, Rezepte zu beliefern, die nicht aus einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt resultieren. Außerdem muss das Rezept laut Gesetz derzeit ohnehin noch in Papierform vorliegen. Das Beispiel Baden-Württemberg zeigt aber, dass mehrere Firmen bereits daran arbeiten, am Ende einer ärztlichen Video-Beratung auch Rezepte auszustellen. Insofern stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat der Beschluss der sächsischen Ärzte auf die Apotheker im Freistaat? Kammerpräsident ist dort Friedemann Schmidt. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte Schmidt:
„Wir haben die Entscheidung der Ärztekammer, die Berufsordnung nach dem Beschluss des Deutschen Ärztetages anzupassen, zur Kenntnis genommen. Ich habe auch gesehen, dass Herr Bodendieck, der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, die Öffnung zur Fernbehandlung teilweise skeptisch sieht. Auch er bezweifelt, dass Online-Behandlungen strukturelle Versorgungsprobleme, die wir auf dem Land haben, lösen können.“
Zur Erklärung: Nach dem Beschluss hatte Ärztekammer-Präsident Erik Bodendieck erklärt, dass er nicht in allen Fällen einen Vorteil in der telemedizinischen Behandlung sehe: „Ich bin auch noch etwas skeptisch, dass wir mit der Möglichkeit der Fernbehandlung die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte reduzieren und auch Bereitschafts- und Notdienste entlasten können. Denn das setzt voraus, dass sich die Patienten auch an unsere Ratschläge halten und nicht postwendend den nächsten Arzt kontaktieren“, so Bodendieck.
Schmidt: Online-Verordnungen wird es früher oder später geben
Auf die Frage, was sich im Apothekenalltag seiner Kolleginnen und Kollegen im Freistaat nun ändern werde, antwortete Schmidt: „Für unsere Kolleginnen und Kollegen in Sachsen ändert sich erst einmal nichts, denn wir dürfen laut Arzneimittelgesetz weiterhin keine Online-Rezepte beliefern. Aber wir sehen auch, dass man sich in der Ärzteschaft noch unklar darüber ist, ob Online-Verordnungen sinnvoll sind oder nicht. Die ABDA steht in Kontakt mit der Bundesärztekammer, wo die Frage nach den Online-Rezepten derzeit auf Vorstandsebene beraten wird.“ Schmidt spielt damit auf eine Diskussion vom vergangenen Ärztetag an: Die Mediziner diskutierten dort einen Antrag zur Ausstellung von Online-Rezepten, konnten sich jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen und verwiesen den Antrag an den Vorstand zur weiteren Bearbeitung.
In den vergangenen Wochen und Monaten hatte sich die Standesvertretung beim Thema Telemedizin eher skeptisch geäußert. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, hatte beispielsweise gesagt, dass er nicht wisse, ob der Beschluss zu den Fernbehandlungen „durchdacht“ gewesen sei. Für Kammer- und ABDA-Präsident Schmidt steht fest, dass es in dieser Frage nicht darum geht, ob Apotheker und damit auch Rezepte in die Telemedizin mit eingebunden werden, sondern nur wann. Schmidt wörtlich:
„Selbstverständlich wird sich die Rechtslage bei den Online-Verordnungen irgendwann ändern, so dass Ärzte auch irgendwann online Rezepte ausstellen dürfen. In welche Richtung sich die Rechtslage ändert und wie diese Neuregelung ausgestaltet wird, ist aus meiner Sicht aber noch unklar. Für uns Apotheker gibt es dabei einige Prämissen, etwa dass der Transportweg sicher ist und die freie Apothekenwahl der Patienten nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers.“
1 Kommentar
E-Rezept, und dann?
von Heiko Barz am 27.06.2018 um 12:05 Uhr
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