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Datenschutz in der Apotheke
Recht auf Löschung: Umsetzung in der Apothekensoftware
Der neuen Datenschutzgrundverordnung zufolge hat jeder Kunde ein Recht darauf, dass seine Daten auf Wunsch unwiderruflich gelöscht werden. Der Apotheker kann Patientenwunsch zwar nicht immer nachgeben, weil gesetzliche Aufbewahrungspflichten beachtet werden müssen. Doch wie kann das Löschbegehren in der Apothekensoftware umgesetzt werden?
„Vergiss mein doch“ – ist das gute Recht jedes Kunden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft getreten ist. Denn nach Artikel 17 der DSGVO dürfen Kunden verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten unverzüglich und unwiderruflich gelöscht werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
Löschbegehren versus Aufbewahrungsfrist
Dem entgegen stehen jedoch gesetzliche Aufbewahrungspflichten, wie es etwa bei der Patientenkartei im Rahmen der Opioidsubstitution für 3 Jahre der Fall ist oder bei Rechnungen, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Kundenstammdaten, die in der Apothekensoftware gespeichert werden, müssen in den meisten Fällen nicht aufgehoben werden.
Awinta: Löschen „selbstverständlich“ möglich
Doch ist es technisch überhaupt möglich, die Kundendaten aus der Apothekensoftware zu entfernen? DAZ.online hat bei drei verschiedenen Softwarehäusern nachgefragt. Dazu erklärt der Softwareanbieter Awinta kurz und knapp, dass es „selbstverständlich“ möglich sei, die Kundendaten endgültig zu löschen.
Lauer-Fischer: Kunden mit aufbewahrungspflichtigen Daten „ausblenden“
Die Firma Lauer-Fischer holt bei ihrer Bestätigung schon etwas weiter aus. Das Softwareunternehmen weist darauf hin, dass Aufbewahrungsfristen im Zweifel höher zu bewerten seien als das Löschbegehren des Patienten. „Ein Beispiel hierfür wäre eine hinterlegte Rechnung, die mindestens zehn Geschäftsjahre aufbewahrt werden muss. Hier wird dem Mitarbeiter ein entsprechender Hinweis angezeigt und die Löschung nicht durchgeführt. In so einem Fall empfehlen wir, den Kunden auszublenden. Damit erscheint er nicht mehr im Kundenstamm, die Informationen bleiben aber erhalten“, erklärt Lauer-Fischer gegenüber DAZ.online.
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