Kommentar

E-Rezept per Fax 

Stuttgart - 17.05.2018, 17:30 Uhr

Das Faxgerät gehört in Apotheken und Arztpraxen zur Grundausstattung. Als Inbegriff der Digitalisierung gilt es aber nicht. (Foto: fotofabrika / stock.adoeb.com)                                       

Das Faxgerät gehört in Apotheken und Arztpraxen zur Grundausstattung. Als Inbegriff der Digitalisierung gilt es aber nicht. (Foto: fotofabrika / stock.adoeb.com)                                       


„Vitabook führt bundesweit eRezept ein“ – das teilte das Bestellportal am gestrigen Mittwoch per Pressemitteilung mit. Aufmerksamkeit ist dem Unternehmen damit gewiss. Beim Blick hinter die Kulissen entpuppt sich das Ganze aber als ziemliche Augenwischerei. Ein Kommentar von DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch. 

„Pünktlich zum Fall des Fernbehandlungsverbots führt das MedTech-Unternehmen vitabook bundesweit das eRezept (eRx) ein.“ Das war in einer Pressemitteilung des Bestellportals zu lesen. E-Rezept, wie bitte? Also ein elektronisches Rezept? Denn das versteht der interessierte Normalbürger schließlich unter einem E-Rezept. So erklärte doch erst vor kurzem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zum Start ihres Telemedizinprojekts DocDirect, dass man derzeit im Rahmen der Fernbehandlung für Kassenpatienten noch keine Rezepte ausstellen könne –  unter anderem, weil das „Rosa Rezept“, das Muster 16, nicht nur Verordnung, sondern auch Abrechnungsbeleg ist, der physisch vorliegen müsse. An einer Lösung werde derzeit gearbeitet, hieß es seitens der KV BaWü. Und so eine Lösung will das Hamburger Unternehmen Vitabook (vormals Ordermed), das im deutschen Apothekenmarkt nicht unbekannt ist, gefunden haben?

Rezeptbestellung per Fax

Mitnichten! Das einzige, was an dem Projekt digital ist, ist die Auftragseingabe durch den Patienten. Per Online-Maske beauftragt er seinen Arzt, ein Folgerezept auszustellen, und seine Apotheke, dieses zu beliefern. Über die Rezeptbestellung wird der Mediziner per Fax (!) benachrichtigt. Ebenfalls per Fax erfährt die Apotheke vom Arzneimittelwunsch. Die muss das Papier-Rezept dann in der Praxis abholen. Der Patient bekommt sein Arzneimittel, wenn er es in den Partner-Apotheken bestellt hat, nach Hause geliefert oder muss es in der gewählten Apotheke abholen.

DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch. 

Da pro Rezeptposition 2,50 Euro  Bonus winken und sich vermutlich heutzutage so gut wie alles, wo das Etikett „digital“ oder „E-Health“ draufklebt, irgendwie an den Mann oder an die Frau bringen lässt, könnten sich Abnehmer finden. Dazu kommt, dass das Ganze für den Patienten natürlich bequem ist. Das allerdings als E-Rezept zu verkaufen und zu suggerieren, man habe im Gegensatz zu allen anderen ein Problem gelöst, um das seit Jahren zwischen allen möglichen Interessengruppen gerungen wird, ist Augenwischerei und einfach nur dreist.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Endlich

von Sascha Lemm am 19.05.2018 um 6:29 Uhr

Endlich mal ein Artikel über Vitabook, der der Wahrheit entspricht.

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