Zyto-Skandal

Staatsanwalt ermittelt gegen Eltern von Zyto-Apotheker Peter S.

Karlsruhe - 08.05.2018, 17:50 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nun auch gegen die beiden Eltern des beschuldigten Zyto-Apothekers. Beide Eltern sind Apotheker. (Foto: hfd)

Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt nun auch gegen die beiden Eltern des beschuldigten Zyto-Apothekers. Beide Eltern sind Apotheker. (Foto: hfd)


Nach Informationen von DAZ.online ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen die Eltern des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. – beide sind Pharmazeuten. Der Mutter wird Beihilfe zu den angeklagten Taten ihres Sohnes vorgeworfen, beiden Eltern außerdem ungenehmigter Arzneimittelgroßhandel. Die Mutter betreibt derzeit die Apotheke weiter, die Zukunft ist ungewiss.

Seit bald anderthalb Jahren sitzt der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. in Untersuchungshaft: Er ist angeklagt, von 2012 an in vielen tausenden von Fällen bei der Herstellung von Zyto-Zubereitungen von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein und die Beschaffungspraxis der Apotheke systematisch so ausgerichtet zu haben, dass eine korrekte Herstellung „von vornherein unmöglich war“. Außerdem soll er laut Staatsanwaltschaft gegen Hygienevorschriften und Dokumentationsvorschriften verstoßen haben. Insgesamt geht es um knapp 62.000 Zyto-Rezepturen, die in der Bottroper Apotheke hergestellt wurden – und einen möglichen Betrug in Höhe von 56 Millionen Euro. In 27 Fällen wurde der Apotheker auch wegen versuchter Körperverletzung angeklagt.

S. hatte die Apotheke 2009 von seiner Mutter Doris S. übernommen, die sie in Folge seiner Inhaftierung wieder betreibt – auch der Vater arbeitete als Pharmazeut in der Apotheke. Wie die Staatsanwaltschaft Essen am heutigen Dienstag gegenüber DAZ.online bestätigte, hat sie ein Ermittlungsverfahren sowohl gegen die Mutter als auch den Vater eingeleitet. „Gegenstand ist der ungenehmigte Großhandel mit Arzneimitteln, außerdem – und das betrifft allein die Mutter – der Vorwurf der Beihilfe zu den angeklagten Taten von Peter S.“, erklärt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. „Die Ermittlungen dauern an.“ Wann die Ermittlungen eingeleitet wurden und worauf die Vorwürfe sich genau beziehen, blieb zunächst offen.

Stadt überprüft die Betriebserlaubnis der Mutter

Der Pressesprecher der Stadt Bottrop, die seit einiger Zeit die Betriebserlaubnis der Mutter überprüft, zeigte sich gegenüber DAZ.online überrascht. „Da haben wir überhaupt keinen Kenntnisstand, da sind wir von der Staatsanwaltschaft nicht eingebunden“, erklärt er. „Unsere Überprüfungen laufen derzeit noch.“

Schon länger war die – laut mehreren Zeugen – „Doppelhierarchie“ in der Bottroper Zyto-Apotheke Thema in dem Prozess gegen Peter S. Erst in der vergangenen Woche bestätigte eine frühere PTA der Apotheke frühere Einschätzungen, die Mutter sei die „Herrscherin des Kellers“ gewesen – wo unter anderem Waren gelagert wurden.

Anwälte der Mutter: „Keine Kenntnis“

Ein Anwalt der Mutter Doris S. wollte gegenüber DAZ.online zunächst zu den ihm bislang nicht bekannten Ermittlungen keine Stellung nehmen. „Sofern es tatsächlich zu Unterdosierungen von Medikamenten gekommen sein sollte, hatte unsere Mandantin hiervon keine Kenntnis“, hatte er bereits im Oktober 2017 auch in Bezug auf mögliche Hygieneverstöße erklärt. „Dies wird auch durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt“, hieß es damals: Trotz der damals bereits lange andauernden Ermittlungen gegen den Sohn hatte die Staatsanwaltschaft zu dem damaligen Zeitpunkt keine Ermittlungen gegen die Mutter eingeleitet.

„Unsere Mandantin hat zu keiner Zeit das Zyto-Labor der Alten Apotheke geführt und hatte darin auch keine Einblicke“, erklärte der Anwalt im Oktober 2017, obwohl es das Labor auch schon gab, als die Mutter Betreiberin der Apotheke war. Er begründete dies damit, dass die Zyto-Abteilung von ihrem Ehemann sowie von ihrem Sohn geführt worden sei. Auf Nachfrage erklärte der Anwalt später, dass sich die Aussage nur auf den Zeitraum seit der Übernahme durch den Sohn bezogen habe. Doris S. habe den Zyto-Bereich ordnungsgemäß betrieben und sich auch von der Eignung ihres Ehemannes wie auch Sohnes Gewissheit verschafft.

Gegen einen Onkologen wird weiterhin ermittelt

In Folge des Prozesses waren Vorwürfe nicht nur gegen die Eltern, sondern auch zahlreiche weitere Personen erhoben worden. Untersuchungen gegen Mitarbeiter seien noch nicht abgeschlossen, erklärte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Gleiches gelte in Bezug auf unbekannte Urheber von drohenden Briefen, die sich gegen Teilnehmer von Demonstrationen in Bottrop richteten – und in Bezug auf einen Journalisten, der womöglich Teile einer Strafakte vor Eröffnung der Hauptverhandlung im Internet veröffentlicht hatte.

Gegen einen Onkologen, der mit Peter S. zusammengearbeitet hatte, werde weiter ein Anfangsverdacht überprüft, sagt die Pressesprecherin. „Erledigt ist allerdings der Vorwurf der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Weihnachtsfeier 2014“, erklärt sie: Peter S. hatte laut Zeugenaussage Kosten für diese übernommen. Doch dies hat einen banalen Grund „Die einschlägigen §§ 299a, 299b StGB, die ein entsprechendes Verhalten sanktionieren würden, sind erst mit Wirkung vom 04.06.2016 in Kraft getreten“, erklärt sie unter Bezug auf das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Insoweit ergebe sich in Bezug auf diese Paragraphen kein Anfangsverdacht.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Peter S .

von Heinz Baranski am 08.05.2018 um 21:46 Uhr

Mengele in Klonzustand, würde ich meinen, oder es liegt an den Genen der jeweiligen Eltern ? Was treibt Kunden in dieser Mischbude, wo wohl zig Krebspatienten "dem Sterben begleitet wurde" und die Anklage lautet immer nicht auf Mord durch Heimtücke und Verdeckung von Straftaten usw., oder war es nur eine Endlösung und Erlösung der Krebskranken. Nun soll er eine schwere Kindheit gehabt haben oder einen Dachschaden. Für mich einen der noch lebenden größten Massenmörder der Neuzeit.

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