Gesundheitsbehörden zu Lieferengpässen

Hessen und Saarland fordern Reform der Rabattverträge

Berlin - 12.04.2018, 11:50 Uhr

Die Landesgesundheitsbehörden in Hessen und im Saarland fordern eine umfassende Reform der Rabattverträge, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: Imago)

Die Landesgesundheitsbehörden in Hessen und im Saarland fordern eine umfassende Reform der Rabattverträge, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: Imago)


Impfstatus festhalten, Apotheker digital vernetzen, Heilpraktiker regulieren

Im März hatte DAZ.online bereits über einen anderen, für die Apotheker sehr wichtigen Antrag aller Landesgesundheitsbehörden berichtet. Um die „Patientenorientierung“ im Gesundheitswesen zu erhöhen, fordern die Behörden, dass die Bundesregierung prüfen soll, ob in jedem Krankenhaus in Deutschland Stationsapotheker arbeiten sollten. Zur Erinnerung: Die niedersächsische Landesregierung bastelt derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Einführung von Stationsapothekern in allen niedersächsischen Kliniken vorsieht.

In den nun neu bekannt gewordenen Anträgen der Landesgesundheitsbehörden befindet sich zudem noch ein weiterer für die Apotheker spannender Vorschlag. Gemeinsam fordern die Landesgesundheitsbehörden aller Länder, dass die Bundesregierung schon bald ein zweites E-Health-Gesetz verabschiedet. Schwerpunkt müsse die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) werden. Die Behörden nennen eine Reihe von Mindeststandards, die die Akten erfüllen sollten. Des Weiteren wünschen sie sich, dass der Ausbau der Telematikinfrastruktur, also die digitale Vernetzung der Heilberufler, schneller vorangetrieben wird, insbesondere bei den Kliniken. Aber auch bei den Apotheken bestehe hier dringender Handlungsbedarf. Und: Die Landesbehörden fordern ebenfalls, dass Ärzte und Apotheker besser miteinander kommunizieren, um die Gesamtmedikation und eventuelle Interaktionen von Patienten zu erfassen. Nötig sei hier eine offene IT-Schnittstelle.

Ein anderer interessanter Antrag kommt aus Berlin. Darin fordert die Gesundheitsbehörde der Hauptstadt, dass bei Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst grundsätzlich der Impfstatus festgestellt werden müsse. Bei der Bewerbung für eine neue Stelle im öffentlichen Gesundheitsdienst sollten die Gesundheitsberufe stets ihren Impfstatus nachweisen.

Hamburg: Tätigkeit der Heilpraktiker regulieren

Ebenfalls interessant ist, dass die Gesundheitsbehörde aus Hamburg das Heilpraktikerwesen reformieren will. In den vergangenen Monaten und Jahren war die Kritik an den Tätigkeiten der Heilpraktiker angewachsen. Nun fordert Hamburg, dass der Bund eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten soll, die eine Reform prüft. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits 2016 darum gebeten, die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter Beteiligung der interessierten Länder zu überarbeiten und eventuell auszuweiten, um einen besseren Patientenschutz gewährleisten zu können. Der Bundestag hat eine solche Überprüfung auch beschlossen. Jetzt wollen die Bundesländer aber noch mehr: Denn der Bundestagsbeschluss bezieht sich lediglich auf die Erlaubniserteilung. Jetzt gehe es um die „Regulierung der Tätigkeit der Heilpraktiker“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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