Hüffenhardt

DocMorris geht in Berufung

Berlin - 21.02.2018, 11:00 Uhr

DocMorris kämpft für seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten in Hüffenhardt. Nächste Station ist das Oberlandesgericht Karlsruhe. (Foto: diz / DAZ)

DocMorris kämpft für seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten in Hüffenhardt. Nächste Station ist das Oberlandesgericht Karlsruhe. (Foto: diz / DAZ)


DocMorris will das zugunsten des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg ergangene Urteil des Landgerichts Mosbach im Fall Hüffenhardt nicht auf sich sitzen lassen. Die niederländische Versandapotheke hat Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Seit bald einem Jahr ist das Landgericht Mosbach mit dem Fall Hüffenhardt befasst: DocMorris' Versuch im April vergangenen Jahres, die apothekenlose Gemeinde in Baden-Württemberg mit einem Arzneimittelautomaten inklusive Videoberatung zu beglücken, sorgte bekanntlich umgehend für juristische Auseinandersetzungen. Die niederländische Versandapotheke selbst ging gegen die Schließungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe vor. Doch dort gibt es bislang nicht einmal einen Termin.

Schneller ging es beim Landgericht Mosbach. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und verschiedene Apotheker waren zivilrechtlich gegen DocMorris vorgegangen. Sie machten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend, zunächst erfolgreich im Eilverfahren, später auch im Hauptsacheverfahren. Kurz vor Weihnachten fiel das erste Urteil: Das Landgericht Mosbach gab der Klage des LAV gegen DocMorris statt. Vergangene Woche ergingen dann fünf weitere Urteile – ebenfalls zugunsten der jeweiligen Klägerinnen und Kläger. Das Gericht ist der Meinung, dass DocMorris in Hüffenhardt weder eine Apotheke noch einen Versandhandel betreibt.Damit sei die Arzneimittelabgabe unzulässig.

Während DocMorris nicht gegen die im Eilverfahren ergangenen einstweiligen Verfügungen des Landgerichts vorgegangen ist, hat der Versender gegen das Urteil vom 21. Dezember 2017 Rechtsmittel eingelegt. Ein Sprecher des LAV bestätigte, dass Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt wurde. Überraschend ist dies nicht. DocMorris scheut bekanntlich kaum einen Rechtsstreit. Einen Termin in Karlsruhe gibt es noch nicht. Jetzt werden zunächst wieder Schriftsätze ausgetauscht.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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