Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Kassen und Apotheker einigen sich auf Festpreis für Vierfach-Grippeimpfstoffe

Berlin - 12.02.2018, 17:40 Uhr

Apotheken im Nordosten können GKV-Versicherte ab der nächsten Grippesaison mit Vierfach-Grippeimpfstoff zum Festpreis versorgen. (Foto: Miss Mafalda / stock.adobe.com)

Apotheken im Nordosten können GKV-Versicherte ab der nächsten Grippesaison mit Vierfach-Grippeimpfstoff zum Festpreis versorgen. (Foto: Miss Mafalda / stock.adobe.com)


Für gesetzlich Versicherte im Nordosten gibt es ab der nächsten Saison quadrivalente Grippeimpfstoffe auf Kassenkosten. Die Apothekerverbände der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben mit den Krankenkassen und Kassenverbänden der Region erstmals eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

Auch in diesem Winter ist der trivalente Grippeimpfstoff, für den viele Kassen noch Rabattverträge laufen haben, offenbar nicht optimal. Die derzeit zirkulierenden Influenza-B-Viren gehören vorwiegend zur Gruppe 3 der Yamagata-Linie, in die sich auch der im aktuellen quadrivalenten Impfstoff enthaltene Impfstoffstamm B einordnet. Zwar weist das Robert-Koch-Institut in seinem jüngsten Epidemiologischen Bulletin darauf hin, dass nach vorläufigen Schätzwerten auch der trivalente Impfstoff gegen diese Viren „eine gewisse Schutzwirkung“  habe. Allerdings sei die Interpretation der Studienergebnisse aufgrund der geringen Zahlen von geimpften Personen in der Studienpopulation eingeschränkt. Genauere Schätzungen würden mit dem Fortschreiten der Influenzasaison möglich.

Allerdings lässt sich wohl sicher sagen, dass ein Vierfach-Impfstoff mit höherer Wahrscheinlichkeit für einen wirksamen Schutz vor Grippeviren sorgt als ein Dreifachimpfstoff. Und mittlerweile hat auch die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI beschlossen, ihre Empfehlung zur Grippeimpfung zu ändern. Zukünftig sollte es der quadrivalente Grippeimpfstoff sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hier das letzte Wort – es wird jedoch erwartet, dass er sich in Kürze der STIKO-Empfehlung anschließt. Die Kosten für die Impfung werden sodann von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA übernommen.

Derweil haben Apothekerverbände und Kassen im Nordosten der Republik – in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern – bereits eine Vereinbarung zur Versorgung GKV-Versicherter mit den quadrivalenten Impfstoffen geschlossen.

Apotheker und Kassen im Nordosten als Vorreiter

Wie die Verbände und die AOK Nordost, die in ihrem Bereich die Grippeimpfstoffbestellungen abwickelt, mitteilen, stehen die Rahmenbedingungen für die Versorgung der gesetzlich Versicherten damit sehr frühzeitig fest. Mit der Vereinbarung werde sichergestellt, dass die Grippeimpfstoff-Hersteller – GlaxoSmithKline, Mylan und Sanofi – die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern benötigten Impfstoffmengen so rechtzeitig kennen, dass sie unter normalen Bedingungen im Herbst ausreichend Impfdosen für die Versorgung zur Verfügung stellen können. Denn die Vertragsärztinnen und -ärzte werden gebeten, die im kommenden Herbst benötigten Impfdosen bereits bis Mitte März 2018 in einer Apotheke ihrer Wahl zu bestellen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren sieht die Vereinbarung vor, dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Sofern die Ärzte der Apotheke die Auswahl des Grippeimpfstoffs überlassen, gilt ein zwischen den Vertragspartnern vereinbarter Festpreis pro Impfdosis.

In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten die Kassen bei Grippeimpfstoffen stets auf Vereinbarungen mit den Apothekern gesetzt und sich von den bei anderen Kassen so beliebten Rabattverträgen ferngehalten. Mittlerweile sind die Rabattverträge für Impfstoffe Vergangenheit – und das Vorgehen im Nordosten hat sich als damit als der erfolgreichere Weg erwiesen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Grippeimpfung mit 4-fach Wirkstoff

von Bernd. N. am 27.02.2018 um 12:18 Uhr

Leider ist die ganze Diskussion über 4-fach Wirkstoff bei der Grippeimpfung ein komplettes Durcheinander.
Einige Kassen bezahlen die 4-fach Impfung. Die DAK bezahlt diese für die Risikogruppen seit dem 1.12.2017, sofern der Arzt dies verordnet (Abrechnung über Chip-Karte). Wenn der Arzt den Patienten aber darüber gar nicht informiert, dann bekommt er nur 3-fach Wirkstoff.
Laut den Veröffentlichungen hat die WHO den 4-fach Wirkstoff im Januar 2018 empfohlen (?). Der G-BA entscheidet aber erst im April ob die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müsssen. Der Gesetzgeber lässt der G-BA 3 Monate Zeit um eine Entscheidiung zu treffen, welche große DRINGLICHKEIT hätte um die Risikogruppe besser zu schützen. Warum wird eine solche Entscheidung nicht umgehend getroffen?
Das Haus brennt, aber der Gemeinderat entscheidet erst ob der Einsatz stattfindet oder nicht!
Derartige Dinge bedürfen eigentlich keiner Entscheidung irgendeines Gremiums, Empfehlungen der WHO sollten ohne Diskussionen automatisch übernommen werden.
Im Falle der Krankenkassen heißt das nur: aus 3-fach wird 4-fach und zwar ohne Beitragerhöhung.

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https://feuerschale-feuerkorb24.de

von Ben Sholl am 13.02.2018 um 3:27 Uhr

Es ist eine gute Nachricht, aber was ist mit dem Preis der vaccines?

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