Die Vorschläge im Detail

So stellen sich die Gutachter das Apothekenhonorar vor

Süsel - 07.12.2017, 12:00 Uhr

Weniger Fixhonorar, eine höhere Notdienstpauschale und eine viel höhere BtM-Gebühr. So sollte das Apothekenhonorar aus Sicht der Gutachter aussehen. (Foto: dpa)

Weniger Fixhonorar, eine höhere Notdienstpauschale und eine viel höhere BtM-Gebühr. So sollte das Apothekenhonorar aus Sicht der Gutachter aussehen. (Foto: dpa)


Was steht im Gutachten zur Apothekenhonorierung? Lesen Sie hier im Detail, wie sich die einzelnen Positionen der Arzneimittelpreisverordnung gemäß der derzeit bekannten Fassung des Honorargutachtens ändern sollen. Wo soll es weniger geben? Und wo könnten die Apotheker mehr Geld erhalten?

Was schlagen die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Gutachter für die Apothekenhonorierung vor? Bisher kursiert dazu nur die Zusammenfassung einer Version des Gutachtens vom 13. November. Welche Gutachten-Version letztlich veröffentlicht wird, ist weiterhin völlig unklar. Aber schon in dieser Vorversion werden erhebliche Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung empfohlen, die insgesamt zu massiven Einbußen für die Apotheken führen würden. Welche Änderungen im Einzelnen vorgeschlagen werden, zeigen diese Listen: 

Folgende Änderungsvorschläge betreffen die Apothekenhonorierung:

  • Der Festzuschlag für Rx-Fertigarzneimittel und Rezepturen soll von 8,35 Euro auf 5,80 Euro sinken.
  • Der prozentuale Zuschlag für Rx-Fertigarzneimittel soll von 3 Prozent auf 4,8 Prozent steigen (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
  • Der Zuschlag für den Nacht- und Notdienstfonds soll von 16 Cent auf 26 Cent pro Packung steigen.
  • Der Festzuschlag von 5,80 Euro (statt 8,35 Euro) und der Notdienstzuschlag von 26 Cent (statt 16 Cent) sollen auch für Rezepturen und unverarbeitete Stoffe gelten.
  • Der Zuschlag für unverarbeitete Stoffe soll von 100% auf 4,8% sinken (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
  • Als Ausgleich soll für unverarbeitete Stoffe ein zusätzlicher Umfüllzuschlag von 5,80 Euro eingeführt werden.
  • Der Zuschlag für die Bestandteile von Rezepturen soll von 90 Prozent auf 4,8 Prozent sinken (oder auf 7 Prozent mit einer Deckelung bei 1200 Euro Einkaufspreis).
  • Die Arbeitspreise für Standardrezepturen sollen von 3,50 Euro bis 8 Euro auf 27 Euro bis 80 Euro steigen.
  • Die Arbeitspreise für Parenteralia-Rezepturen sollen von mindestens 50 Euro auf 33 bis 49 Euro sinken.
  • Die Notdienstgebühr von 2,50 Euro soll unverändert bleiben.
  • Der BtM-Zuschlag soll von 2,91 Euro auf 14,30 Euro steigen.

Änderungen an der Großhandelsmarge

  • Der Festzuschlag für Rx-Fertigarzneimittel soll von 70 Cent auf 96 Cent steigen.
  • Dieser Festzuschlag soll nicht für Rabatte zur Verfügung stehen.
  • Der prozentuale Aufschlag für Rx-Fertigarzneimittel soll von 3,15% auf 0,54% sinken.

Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass weitere Ministerien und das Statistische Bundesamt inzwischen an der Studie gearbeitet haben. Denn das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) betont nach wie vor, dass die Studie nicht final abgenommen sei. Das könnte auch bedeuten, dass die Agentur 2hm weiterhin nachbessert. Die oben genannten Vorschläge der Gutachter dürften daher nicht der letzte Stand der Studie bleiben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

nichts gefallen lassen!

von Christian Giese am 07.12.2017 um 14:18 Uhr

Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

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Ich hab keinen Bock mehr

von Christiane Patzelt am 07.12.2017 um 13:52 Uhr

Will jemand meine Apotheke kaufen?
Die 80StundenWoche und die unsichere Zukunft hätt ich auch als Putzfrau haben können...(ich weiß das so genau, denn meine Mutter war 40 Jahre lang Putzfrau)!

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