Belgien

Vernichtendes Testurteil für Versandapotheken

Remagen - 04.12.2017, 12:30 Uhr

In Belgien wurden Versandapotheken und ihre Leistungen in einem Test einer Verbraucherschutzorganisation abgestraft. (Foto: dpa)

In Belgien wurden Versandapotheken und ihre Leistungen in einem Test einer Verbraucherschutzorganisation abgestraft. (Foto: dpa)


Schlechte Beratungswerte

Auch in Sachen Beratung kommen die Online-Apotheken sehr schlecht weg. Die meisten gaben nur dürftige Informationen zur Anwendung. Lediglich 23 der untersuchten Apotheken gaben auf ihren Webseiten an, wie oft das Arzneimittel verwendet werden muss. Vier von fünf informierten nicht über Kontraindikationen und Nebenwirkungen. Das Nasenspray wurde von 37 Online-Apotheke ohne irgendeine Zusatzinformation versandt. Bei der Bestellung der Kombination war es etwas besser, aber auch hier lieferten 18 Apotheker die Präparate ohne Erklärungen für die Patienten aus.

Kundendaten nicht ausreichend geschützt

Außerdem ließ die Sicherheit des Bestellvorgangs nach der Untersuchung von Test-Achats zu wünschen übrig. Gerade mal 21 der 50 Versandapotheken werden als ausreichend sicher beurteilt. 15 sollen sogar gravierende Sicherheitsmängel aufweisen. In einigen Fällen soll es möglich sein, auf persönliche und Bezahldaten der Kunden zuzugreifen oder deren Passwort zu knacken. Die betroffenen Apotheken wurden hierüber informiert, damit sie die Mängel abstellen können.

Beginn des Versandhandels in Belgien

Die erste Online-Apotheke in Belgien war Ende 2008 gegründet worden. Dies geschah seinerzeit im Zuge der Öffnung des Versandhandels für OTC-Arzneimittel ab dem Jahr 2009. „Wir sind keine Arzneimittel-Discounter. Wir fokussieren uns auf die Qualität“, hatte der Mitgründer und Verkaufsleiter von Newpharma in Lüttich Olivier Mallue damals betont und eine ausreichende Information der Patienten zugesagt. Außerdem habe das Gesetz dem Bezug großer Mengen einen Riegel vorgeschoben, zum Beispiel, um Exporten der Präparate vorzubeugen. Newpharma würde die Abgabe eines OTC-Arzneimittels deshalb auf drei Packungen beschränken.  

Nach einer Befragung von mehr als 1000 Personen, die die Versandapotheke im Frühjahr 2016 auf der Straße in Flandern, Wallonien und Brüssel durchgeführt hat, soll mehr als die Hälfte der Bürger angegeben haben, dass sie auch rezeptpflichtige Medikamente online kaufen würden. Derzeit ist dies in Belgien nicht erlaubt, aber es gibt Bestrebungen, das zu ändern.

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Die Geschichte des europäischen Versandhandels



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Egal

von Anita Peter am 04.12.2017 um 12:36 Uhr

Digital first / Bedenken second

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: nix Egal !

von Christian Giese am 04.12.2017 um 16:11 Uhr

"Interaktion ist mächtiger als Algorithmus!"

Rede mit de´ Leut´ ist mächtiger als online!

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