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Angebot des BfArM
Lieferengpässe per RSS-Feed in die Apotheke
Apotheker können sich nun direkt per RSS-Feed über Lieferengpässe informieren lassen. Das teilt die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) mit. Sowohl Arzneimittel, die in die Zuständigkeit des BfArM fallen, als auch solche, für die das Paul-Ehrlich-Institut verantwortlich ist, werden von dem Angebot erfasst. Zu Letzterem gehören zum Beispiel Antikörper. Nicht dabei sind allerdings Impfstoffe.
Ein neuer Lieferengpass, eine Änderung bei einem bereits bekannten Engpass oder ein Arzneimittel, das wieder lieferbar ist: Diese Informationen stellt das BfArM nun auch per RSS-Feed zur Verfügung. Bereits im Mai dieses Jahres war das Informationsangebot zu den Engpässen ausgebaut worden. Im Zuge dieses Ausbaus wird nun auch der neue Service zur Verfügung gestellt.
Die AMK empfiehlt Apothekern, den RSS-Feed zu den Arzneimittelengpässen zu abonnieren. So erhalten sie Informationen darüber, welches Arzneimittel betroffen ist und was der aktuelle Status der Meldung ist, also Erstmitteilung, Änderungsmitteilung oder Löschmitteilung bei Beendigung des Lieferengpasses. Bei Bedarf finden Apotheker dann in der Lieferengpassdatenbank auf der Seite des BfArM weitere Informationen.
Die Datenbank wird jeweils kurzfristig nach der Mitteilung durch den pharmazeutischen Unternehmer vom BfArM aktualisiert. Außerdem ergänzt die Behörde die Informationen des Herstellers durch Daten aus dem Arzneimittelinformationssystem des Bundes. Es finden sich darin nicht nur Arzneimittel, die in die Zuständigkeit des BfArM fallen, sondern auch beispielsweise Biologicals, um die sich das PEI kümmert. Nicht dabei sind die Humanimpfstoffe. Hier kann man sich via täglichem Newsletter über Engpässe informieren.
Feed nur so gut wie die Meldungen der Hersteller
Das Problem am RSS-Feed ist allerdings dasselbe wie schon bei der Liste des BfArM. Im Gegensatz zu den Impfstoffen gibt es bei den Arzneimitteln lediglich eine Selbstverpflichtung der Industrie, Engpässe zu melden, und keine gesetzliche Pflicht. Das heißt: Das Ganze ist nur so gut wie die Meldungen der Hersteller.
Zudem besteht diese Selbstverpflichtung nur für versorgungsrelevante Arzneimittel. Das bedeutet, dass eine ganze Reihe von Engpässen, über die man sich in der Apotheke tagtäglich ärgert, dort gar nicht auftauchen. Denn ein Engpass eines Rabattarzneimittels, von dem es zehn wirkstoffgleiche Generika gibt, ist zwar für die Apotheke und den Patienten ärgerlich, aber in vielen Fällen nicht versorgungsrelevant.
Die AMK-Nachrichten selbst können übrigens auch als RSS-Feed abonniert werden.
1 Kommentar
Toll
von Helge Killinger am 26.09.2017 um 16:29 Uhr
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