Zehn Anträge hat die Antragskommission der ABDA unter der
Überschrift „Digitalisierung“ zusammengefasst. Wieder zur Diskussion steht beispielweise der
Antrag der Apothekerkammer Hamburg aus dem letzten Jahr, die ABDA-Datenbank
auch als App anzubieten. Der Apothekertag 2016 hatte nach intensiver Diskussion
mit knapper Mehrheit beschlossen, den Antrag auf dieses Jahr zu vertagen.
ABDA-Präsident Schmidt hatte von der Annahme des Antrags abgeraten; die ABDATA
sei ein Datenbankspezialist, eine App stelle das grundsätzliche Geschäftsmodell
infrage. Die Hamburger Kammer begründet ihren Antrag damit, dass es bereits
zahlreiche Apps anderer Anbieter gebe, die Apotheker die digitale Entwicklung
aber lieber selbst in die Hand nehmen sollten.
Und noch mehr Apps stehen auf der Wunschliste: Zum Beispiel
eine für eine verbesserte Kommunikation zwischen Apotheken, aber auch zwischen
Apotheke und Patienten. Die wünscht sich
die LAK Hessen. „Beispielsweise könnte mit einer App eine Verfügbarkeitsabfrage
von Arzneimitteln im Rahmen des Apothekennotdienstes (…) ausschließlich für
Notarztpatienten“ gemacht und die Versorgung wesentlich vereinfacht werden, meint die Kammer.
Eine ähnliche Idee hat die LAK Baden-Württemberg: Sie möchte, dass die ABDA in
Zusammenarbeit mit den Softwarehäusern eine Plattform entwickelt, „die es dem
Arzt oder Patienten ermöglicht, die Verfügbarkeit von im Notdienst verordneten
Arzneimitteln in den Notdienstapotheken in einem vom Patienten zu definierenden
Umkreis zu prüfen.
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DAT
von Heiko Barz am 16.08.2017 um 10:59 Uhr
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