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Beratungs-Quickie
Clindamycin bei Zahnentzündungen
Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen können Apotheker geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jeden Donnerstag einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über das Antibiotikum Clindamycin für eine Frau, die an einer Zahnentzündung leidet.
Formalien-Check
Verordnet ist eine N2-Packung mit Clindamycin 600 mg Tabletten. Das Rezept ist eindeutig, es ist jedoch kein Gebührenstatusfeld angekreuzt. Da die Kundin keinen Befreiungsausweis vorlegen kann, hat sie die gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Der Zahnarzt hat kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, vielmehr handelt es sich um eine reine Wirkstoffverordnung. Die Apotheke muss daher geltenden Rabattverträge beachten.
Die vom Zahnarzt angegeben Dosierung von 3 x 1 Tablette pro Tag ist auf die FAM zu übertragen. Ab Ausstellungsdatum ist das Rezept einen Monat gültig
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