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LAV BaWü holt 650.000 Euro zurück
Fast jede zweite Retaxation war unberechtigt
13.266 beanstandete Rezepte, 6.688 Retaxationsvorgänge. Mehr als 200 Anrufe am Tag – die Fachabteilung Taxation des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg war auch 2016 gut beschäftigt – und erfolgreich: der LAV hat fast jeden zweiten Retax-Euro von den Krankenkassen zurückgeholt. Die Zahlen wurden am gestrigen Mittwoch bei der Mitgliederversammlung in Stuttgart vorgestellt.
„Die Anzahl der im LAV geprüften Rezepte ist im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gesunken“, erklärte der LAV-Präsident Fritz Becker bei der Mitgliederversammlung in Stuttgart. So waren im Jahr 2016 in Baden-Württemberg 13.266 von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft worden. Im Vorjahr waren es noch 16.572 gewesen. Gleichzeitig sei aber die Anzahl der dahinter stehenden Retaxationsvorgänge angestiegen, so Becker weiter. Insgesamt prüften die Taxexperten nämlich 6.688 Retaxationen, im Vorjahr 5.716.
Jeder Vorgang wurde in einem Prüf- und Einspruchsverfahren bearbeitet. Und der LAV Baden-Württemberg kann wie schon im Jahr zuvor eine positive Bilanz ziehen. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen im zurückliegenden Jahr 2016 liegt mit 1.349.649 Euro nur unwesentlich niedriger als im Vorjahr (ca. 1,47 Millionen Euro). Von diesen rund 1,35 Millionen Euro konnten im Einspruchsverfahren knapp 48 Prozent und damit fast jeder zweite Euro für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. In harten Zahlen sind das insgesamt 646.648 Euro. Diese hohe Summe zeigt in den Augen der LAV-Verantwortlichen, dass Kassen oft zu Unrecht beanstanden. Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen im Jahr 2016 einbehalten hatten, ungefähr 52 Prozent, nämlich gut 700.000 Euro, berechtigt. Im Umkehrschluss war nach Wert somit knapp jede zweite dieser Retaxationen unberechtigt.
Fast 100 Prozent erfolgreich bei Rückabwicklungen
Bei den Rückabwicklungen von Retaxationen für Verordnungen vor der Schiedsstellenentscheidung bis zur Rückwirkungsfrist kann der LAV nach eigener Aussage eine nahezu hundertprozentige Erfolgsquote vorweisen. Aber auch hier scheint der Einfallsreichtum ungebrochen. „Wir beobachten bei einzelnen Kassen ein intensiviertes Prüfverhalten zu neuen Retaxgründen, die bisher nur im Ausnahmefall beanstandet wurden. An Retax-Arbeit scheint es also auch zukünftig keinen Mangel zu geben“, so LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth.
Extra-Honorar für Cannabisabgabe auf der Agenda
Ebenfalls ein Thema in Beckers Bericht war neben dem AMVSG und dem Tiefpunkt des Jahres 2016, dem EuGH-Urteil, der Arzneimittel-Abgabeautomat in Hüffenhardt – eine Klage des Verbandes hatte letztendlich zur Schließung geführt. „Das Ding ist zu, und das ist das Wichtigste. Und das Ding muss auch zu bleiben“, sagte Becker. An dieser Front werde man weitermachen. Auch wenn das eigentlich Aufgabe der Kammer gewesen sei, wie er später gegenüber DAZ.online erklärte.
Eines der nächsten großen Ziele sei dann die Änderung des SGB V dahingehend, dass Apotheker mit den Krankenkassen Dienstleistungen abrechnen können. Das werde auch ein Thema auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf sein, so Becker. „Wir brauchen einen ordnungspolitischen Rahmen, Dienstleistungen honoriert zu bekommen“, erklärte er. Auch die Arzneimittelpreisverordnung müsse in diese Richtung weiterentwickelt werden.
Kurzfristig gelte es, eine Regelung zu finden, den Aufwand bei der Cannabisabgabe in irgendeiner Weise zu vergüten. Diesbezüglich werde bereits verhandelt ebenso wie über die Hilftstaxe und die Substitutionstherapie. Bei letzterer können Apotheker seit Kurzem bei der Sichtvergabe mehr in die Pflicht genommen werden. Becker sieht darin erste Schritte, dass Apotheker in Zukunft nicht mehr nur am Arzneimittel Geld verdienen. „Das Arzneimittel muss in den Hintergrund rücken“, so Becker.
4 Kommentare
Warum?
von Anita Peter am 20.07.2017 um 10:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Entschädigung?
von Holger am 21.07.2017 um 8:46 Uhr
AW: Entschädigung! Was sonst!
von Dominik Müller am 21.07.2017 um 10:15 Uhr
AW: @Holger
von Horst Wycisk am 21.07.2017 um 15:52 Uhr
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