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Vichy
L’Oréal verzichtet auf Werbe-Label „apothekenexklusiv“
Beiersdorf steht möglicher Schadensersatz zu
Das Gericht hatte sogar entschieden, dass Beiersdorf Schadensersatz zusteht. Die Firma hatte vor Gericht argumentiert, dass es „nicht fernliegend” sei, dass Verbraucher sich mit höherer Wahrscheinlichkeit für ein Produkt entscheiden, dass als exklusiv vermarktet wird: Verbraucher brächten Apotheken ein höheres Vertrauen entgegen.
Um zu klären, wie hoch der mögliche Schadensersatzanspruch ist, verurteilte das Gericht L’Oréal, Beiersdorf Auskünfte zur Bewerbung der Vichy-Produktlinie zu geben. Eventuell war dieser heikle Punkt Grund für die außergerichtliche Einigung zwischen den Konzernen: Womöglich hat L’Oréal auf den weiteren Rechtsweg verzichtet – und Beiersdorf dafür auf Schadensersatzansprüche. Doch zu Details wollen sich die Firmen nicht äußern.
Auch ihre Mitbewerber dürften durch das Verfahren ihre Strategien überdenken, Produktlinien als „apothekenexklusiv“ zu bewerben – außer sie können Graumarktpräsenz tatsächlich weitgehend ausschließen.
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