- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Was denn nun, Herr Franke...
Die vorgeschlagene sozialrechtliche Regelung von Boni bringt mehr Fragen als Antworten. Sie bietet zwar eine Chance, birgt aber auch große Gefahren, meint Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar.
Mit der Idee des SPD-Gesundheitsexperten Edgar Franke, die Boni in § 129 SGB V zu regeln, steht ein neuer Vorschlag im Raum, wie man mit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung umgehen könnte. Doch was ist eigentlich der Inhalt? Der Vorsitzende des Bundestagsgesundheitsausschusses schlägt lediglich eine Methode vor. Doch er lässt offen, wie die Boni inhaltlich geregelt werden sollen. Sie könnten verboten oder gedeckelt werden, sagt Franke.
Doch in welcher Höhe? Und
sollten die Nachlässe dann den Patienten oder den Krankenkassen zu Gute kommen?
Was auch immer gewünscht ist, könnte in § 129 SGB V verankert werden. Dass
Franke sich so genau nicht festlegt, lässt vieles offen. Doch als Ausschussvorsitzender will Franke vermitteln und nach
einem politisch machbaren Kompromiss suchen. Franke eröffnet mit seinem Vorstoß
eine neue Diskussion über die zu regelnden Inhalte. Gerade weil sein Vorschlag technisch
so praktikabel erscheint und Franke eine der Schlüsselfiguren für die
Gesetzgebung im Gesundheitswesen ist, sollten alle Beteiligten diese neue
Diskussion ernst nehmen.
Boni verbieten …
Darum stellt sich die Frage, was unterschiedliche Regelungen für Boni in § 129 SGB V bedeuten würden. Über ein Boniverbot würde die Preisbindung künftig auch die ausländischen Versender im GKV-Bereich treffen, aber nicht bei Lieferungen an PKV-Patienten und andere Selbstzahler. Dort bliebe die Inländerdiskriminierung der deutschen Apotheken bestehen, die möglicherweise dagegen klagen würden. Dies wäre langfristig ein Damoklesschwert auch für die Gültigkeit der Preisbindung in der GKV. Außerdem würden die Apotheken im Inland vermutlich massiv Umsätze mit Selbstzahlern an ausländische Versender verlieren. Doch immerhin könnte das Boniverbot eine Zwischenlösung sein, um das Kerngeschäft mit der GKV vorerst zu sichern.
… oder begrenzen?
Würden die Boni dagegen nur begrenzt, wäre der Preiswettbewerb auch im Inland eröffnet. Damit würde sozialrechtlich geadelt, was ordnungsrechtlich nicht in die Welt passt. Was der EuGH nicht komplett geschafft hat, würde dann der deutsche Gesetzgeber übernehmen. Denn das wäre das Ende der Preisbindung als Gegengewicht zu den Gemeinwohlpflichten der Apotheken und ein deutliches Signal gegen die Gebührenordnungen anderer freier Berufe. Aus Apothekersicht irritiert auch, wie leichtfertig derzeit irgendwelche Zahlen in den Raum gestellt werden.
Eine Bonigrenze, die sich an der Zuzahlung orientiert, könnte fünf Euro pro Packung betragen. Doch schon zwei Euro pro Packung in der GKV wären bei einer Durchschnittsapotheke fast 80.000 Euro weniger Gewinn im Jahr. Dann bliebe als Lohn für den Arbeitseinsatz des Apothekeninhabers weniger als für einen angestellten Apotheker. Der Kapitaleinsatz und das Risiko würden gar nicht abgegolten. Bei einem Geschäft mit einer so geringen Marge zählt eben jeder Euro. Das gilt es immer wieder in der Politik zu vermitteln.
Große Gefahren
So stecken hinter Frankes Idee zwei Varianten, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Damit wird sein Vorschlag so schwer greifbar. Und damit besteht die Gefahr, sich hier für eine Idee zu engagieren, die am Ende ganz andere Folgen hat als gedacht. Darum muss eines deutlich werden: Wenn die Preisbindung weiterhin ein Ausgleich für Gemeinwohlpflichten sein soll, kommt nur ein Boniverbot in Frage. Das wäre zwar kein Wundermittel, aber es könnte Zeit gewinnen, um die Beschränkung des Versandes auf OTC-Arzneimittel oder weitere Regelungen durchzusetzen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.