Testkäufe

Versandapotheken vernachlässigen Beratungspflicht

Berlin - 05.12.2016, 11:30 Uhr

OTC en Masse: Ein Berliner Apotheker bestellte bei mehreren Versandapotheken bedenkliche OTC-Mengen. Die Versender lieferten - ohne Beratung oder Mengeneinschränkungen. (Foto: privat)

OTC en Masse: Ein Berliner Apotheker bestellte bei mehreren Versandapotheken bedenkliche OTC-Mengen. Die Versender lieferten - ohne Beratung oder Mengeneinschränkungen. (Foto: privat)


Befürworter des Rx-Versandverbotes behaupten, dass die Beratungsqualität und –quantität in Versandapotheken schlechter sei als in Vor-Ort-Apotheken. Testkäufe eines Apothekers aus Berlin scheinen das zu bestätigen: Mehrere Versender gaben dabei bedenkliche Mengen verschiedener OTC-Arzneimittel ab, ohne ihre Kunden zu beraten oder zumindest nach dem Grund der Bestellung zu fragen.

Der Berliner Pharmazeut startete seine Testkauf-Serie aufgrund einer Aussage einer Kundin: Eine etwa 40-jährige Frau hatte seine Apotheke betreten und nach mehreren Packungen Paracetamol und zwei Tuben Elmex Gelee gefragt. Der Apotheker reagierte skeptisch und verweigerte die Abgabe. Seine Kundin hatte dafür kein Verständnis: Sie wies ihn darauf hin, dass sie solche Mengen regelmäßig bei Versandapotheken einkaufe, dort gebe es nie Hindernisse.

Das wollte der Apotheker genauer wissen und gab bei mehreren Versandapotheken Bestellungen auf, die eigentlich jeden Apotheker hellhörig machen sollten. Bei shop-apotheke.com und bei Sanicare bestellte er jeweils vier 20er-Packungen Paracetamol. Bei Aponeo suchte er sich gezielt vier verschiedene Arzneimittel mit Wirkstoffen aus, die nur bis zu einer bestimmten Menge rezeptfrei sind: Paracetamol, Naratriptan, Aciclovir und Elmex Gelee. Von allen vier Präparaten bestellte er jeweils zwei Packungen. Alle drei Versandapotheken erfüllten die Wünsche ihres Kunden – ohne jeglichen Hinweis auf die bestellten Mengen, ohne jeglichen Telefonanruf und ohne Mengenbeschränkung.

Sanicare gibt „pflichtwidrige“ Abgabe zu

DAZ.online fragte bei den Versendern nach. Shop-Apotheke.com äußerte sich auf Nachfrage hin gar nicht. Heinrich Meyer, Chefapotheker bei Sanicare, gestand ein, dass die Abgabe „pflichtwidrig“ gewesen sei. Meyer weiter: „Unsere Richtlinien lassen es nicht zu, dass vier Packungen Paracetamol kommentarlos versandt werden.“ Er wies weiterhin darauf hin, dass alle Aufträge bei Sanicare durch pharmazeutisches Personal auf Mengenüberschreitungen überprüft werden. Gebe es Auffälligkeiten, werde versucht, den Kunden zu kontaktieren, um eine pharmazeutische Beratung anzubieten. Und: „Wird der Kunde nicht erreicht, wird häufig auch eine Anpassung der Bestellmengen vorgenommen und parallel eine Information auf den Lieferpapieren unter Hinweis auf unser Beratungsangebot eingebracht.“

Auch Aponeo reagierte auf die Anfrage. Hartmut Deiwick, kaufmännischer Leiter der Versandapotheke, sieht keine Probleme mit der Bestellmenge. Er erklärte: „Wir haben bereits im Aponeo-Shop Begrenzungen für Paracetamol und Naratriptan hinterlegt. Wir sind in diesem Bereich schon sehr streng. Paracetamol ist auf 3 Mal 20 Stück begrenzt und Naratriptan auf 3 Mal 2 Stück. Es ist daher nicht möglich, eine beliebige Menge davon zu bestellen. Die bestellten kleinen Mengen von jeweils zwei Packungen der Arzneimittel halten wir für einen normalen Haushalt als Bevorratung für akzeptabel.“ Allerdings musste auch er eingestehen: „Aciclovir Creme und Elmex Gelee sind derzeit nicht begrenzt. Dies werden wir intern überdenken.“

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Riskanter Vertriebsweg: Sicherheitslücken beim Versand „problematischer OTC“ 

Seit 2004 ist in Deutschland der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch über Versand- und Internetapotheken legalisiert. Die mit den Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes damals verbundenen Hoffnungen auf große Einsparungen bei der GKV haben sich bis heute nicht erfüllt. Dagegen hat man sich mit diesem Sündenfall wider den Geist des Arzneimittelgesetzes als Verbraucherschutzgesetz große Probleme eingehandelt.

Ein Meinungsbeitrag  von Prof. Dr. Harald G. Schweim, ehemaliger Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Erschienen in DAZ 2015, Nr. 40



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Warum wurde DocMorris nicht getestet?

von Eva Nürnberger am 08.12.2016 um 13:48 Uhr

Gute Idee vom Berliner Kollegen.Aber warum wurden nur drei Versender getestet? Warum hat man insbesondere den Marktführer und Erzfeind DocMorris nicht getestet? Hätte uns nicht in allererster Linie deren abschneiden interessiert?
Das wirkt doch so, als würde man das Testergebnis von DocM einfach unter den Tisch fallen lassen, weil sie peinlicherweise alles richtig gemacht und nicht geliefert haben. So geht dieser Schuss leider nach hinten los. Keiner glaubt, dass gerade DocMorris nicht getestet wurde.

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Ja

von Andreas Dömling am 06.12.2016 um 18:16 Uhr

kann ich bestätigen, habe 20 Packungen Thomapyrin und 20 Packungen Dulcolax Sup ohne Probleme im Internet bestellen könne.

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Selbst auferlegte Mengenbegrenzungen?

von Andreas Grünebaum am 05.12.2016 um 20:45 Uhr

Wie jezt, 20 Stück sind verschreibungsfrei, und 21 verschreibungspflichtig? Da würde nur eine allgemeine Verschreibungspflicht weiterhelfen oder sollte man von der Person mit dem Verlangen nach drei Packungen oder mehr eine Versicherung von 3 oder mehr anderen Parteien verlangen, für welche diese bestimmt seien? Vielleicht noch mit der Versicherung an Eidesstatt, dass man nicht schon vorher hier in der gleichen Apotheke oder womöglich woanders eine Packung gekauft hätte. Sie halten diese Gedankengänge für absurd? Dann dürften Sie dabei richtig liegen.

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