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Bundesverband deutscher Versandapotheken BVDVA
Höchstpreisverordnung statt AMPreisV
Mit harscher Kritik an der ABDA reagiert der Verband der Versandapotheken auf das EuGH-Urteil. Ein generelles Rx-Versandverbot hält der BVDVA-Vorsitzende Buse jedoch für völlig unrealistisch – und fordert nun gegenüber DAZ.online eine Höchstpreisverordnung, um die „nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung“ zu beenden.
Christian Buse, der Vorsitzende des Bundesverbands der deutschen Versandapotheken BVDVA, ist mit dem Urteil des EuGH, Rx-Boni für Versender aus dem Ausland zuzulassen, nicht glücklich. Ebenso unglücklich ist er damit, dass die deutsche Apothekerschaft nicht aktiv eine Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Angriff nimmt. „Es ist für mich ein großes Versäumnis, dass man auf der AMPreisV in ihrer heutigen Form beharrt“, so Buse gegenüber DAZ.online. „Sie ist doch de facto außer Kraft gesetzt.“ Daran ändere auch nichts, dass dieselben Juristen, die alle Zeichen ignoriert haben, dass der EuGH so entscheiden könnte, wie er nun entschieden hat, jetzt behaupten, die Entscheidung habe keine Bedeutung für die deutschen Apotheken. „Die Apotheker denken offenbar, das werde schon wieder irgendwie. Aber das ist nicht heilbar“, so Buse.
Die durch das Urteil entstandene Wettbewerbsverzerrung für Versand- wie Offizinapotheken hält Buse für nicht hinnehmbar. Der Vorteil der ausländischen Versender sei von so grundsätzlicher Bedeutung, „das stehen wir auf Dauer nicht durch.“ Als Konsequenz fordert er eine Höchstpreisverordnung, wie sie bereits 2006 im Gespräch war. Mit dem „Horrorszenario, dass in der Erkältungssaison der Patient plötzlich für ein Antibiotikum das Doppelte bezahlt“, mache sich die Standesführung unglaubwürdig, das würden schon die Krankenkassen nicht zulassen. Der konkrete Vorschlag: „Aus den aktuellen Festpreisen müssen Höchstpreise werden“, auf die die Apotheke einen Erstattungsanspruch hat. „Dann kann jede Apotheke selbst entscheiden, ob sie von diesem Preis nach unten abweicht in Form eines Bonus oder nicht“.
Die Kritik, dass eine dadurch entfachte Preisspirale nach unten die flächendeckende Versorgung gefährden könnte, wenn kleinere Apotheken aufgeben müssen, lässt Buse nicht gelten. „Das höchste europäische Gericht hat festgestellt, dass das nicht belegt ist.“ Die Vertreter der Wettbewerbszentrale und der Bundesregierung in dem Verfahren hätten sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, Belege dafür vorzulegen. „Also ist doch die naheliegende Schlussfolgerung: Es gibt diesen Zusammenhang nicht. Wenn es ihn gäbe, warum sollte man es dann nicht belegen?“
Unverständnis für Verteidigungsstrategie der AmprV
Hart geht Buse mit der Strategie der ABDA ins Gericht. Dass man so lange geglaubt hat, das Verfahren werde schon gut ausgehen, bezeichnet er als „die größte Fehleinschätzung in unserem Bereich in den letzten Jahren“. Spätestens mit den Schlussanträgen des Generalanwalts sei das klar gewesen. „Man hätte doch belegen müssen, dass das Wohl und Wehe der flächendeckenden Versorgung an der Arzneimittelpreisverordnung hängt. Jetzt muss doch jeder informierte Politiker und Bürger sagen: Das ist anscheinend nicht so.“
Auch die jetzt vorgebrachten Lösungsvorschläge der ABDA überzeugen Buse nicht: „Man hechelt dem Gedanken an ein Rx-Versandverbot hinterher, der doch absolut unrealistisch ist.“ Der EuGH sehe schon in der Preisbindung eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Wenn nun der Gesetzgeber den Rx-Versand verbiete, komme es nicht nur zu Verfassungsklagen in Deutschland – „das ist doch klar, dass wir das auf keinen Fall akzeptieren würden“ –, sondern die ausländischen Versender würden auf schnellstem Weg wieder vor den EuGH ziehen. Für Buse ist es völlig abwegig, „dass der EuGH dann innerhalb von 12 oder auch 24 Monaten sagt: Ja, Freigabe der Preise schon, aber wir verbieten den Versand grundsätzlich“. Da interessiere dann auch das Urteil von 2003 nicht mehr.
7 Kommentare
Apotheken verstaatlichen!
von Konrad Mörser am 21.10.2016 um 13:22 Uhr
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Kritik
von Frank ebert am 21.10.2016 um 10:04 Uhr
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Ländliche Gegenden
von Benjamin Müller am 21.10.2016 um 10:02 Uhr
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Zu dumm?
von Michael Weigand am 21.10.2016 um 9:36 Uhr
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AW: Zu dumm
von Benjamin Müller am 21.10.2016 um 10:37 Uhr
Gleiches Recht für alle?
von Barbara Buschow am 21.10.2016 um 7:50 Uhr
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Höchstpreisverordnung?
von Konrad Mühmel am 21.10.2016 um 7:29 Uhr
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