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Ambulante Zytostatika-Versorgung
Die Ausschreibungs-Alternative
Die Probleme, die Ausschreibungen für parenterale Zubereitungen mit sich bringen können, sind derzeit so offenkundig wie nie zuvor. Der Erdinger Apotheker Dr. Franz Stadler meint: Auch ohne Exklusiv-Verträge mit Apotheken könnten die Kassen sparen – und stellt einen konkreten Vorschlag zur Diskussion.
Die bestmögliche, ambulante und wohnortnahe Versorgung von Krebspatienten unter Einhaltung aller arzneimittelrechtlichen und pharmazeutischen Rahmenbedingungen – das ist, was das gemeinsame Ziel von Zytostatika-herstellenden Apotheken und Krankenkassen sein sollte.
Ausschreibungen, die Exklusiv-Verträge mit Apotheken zum Ziel haben und die freie Apothekenwahl der Patienten aufheben, können dieses Ziel jedoch massiv gefährden. Sie sind ein Fehler, den sich die Verantwortlichen eingestehen und aus dem sie Konsequenzen ziehen müssen.
Den Krankenkassen geht es hauptsächlich um Einsparpotenziale, die sie bei den Arzneimittelpreisen vermuten und momentan glauben, diese nur über Ausschreibungen der Zubereitungen heben zu können. Doch Einsparungen können auch anders erzielt werden. Im Interesse der Patienten muss dabei ein finanzieller Kompromiss zwischen Leistungserbringern und Kassen gefunden werden.
Ein neues Vergütungsmodell für Apotheken
Für die Apotheker, die die parenteralen Zubereitungen herstellen und liefern, schlägt der Autor eine faire Bezahlung ihrer Leistung vor. Da es vom technischen Aufwand her keinen Unterschied macht, ob in einem Reinraum Schmerzpumpen befüllt, monoklonale Antikörper, Calciumfolinat oder Zytostatika hergestellt werden, sollte dieser Betrag einheitlich zwischen 80 und 110 Euro festgesetzt und idealerweise indexiert werden.
Bei den Arzneimitteln sollten die zubereitenden Apotheken auf eine Vergütung verzichten. Damit könnte endlich der Subtext, die herstellenden Apotheken würden sich in ungebührlicher Weise auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, aufhören. Da es jedoch illusorisch ist zu glauben, dass den herstellenden Apotheken die Ware als Kommissionsware zur Verfügung gestellt wird (von wem?), muss in irgendeiner Form zumindest das Lager-, Verwurfs- und Verfallsrisiko vergütet werden.
Ausschreibung nur für Wirkstoffe
Der Autor schlägt daher vor, dass die Kassen, wie in anderen Bereichen auch, die Wirkstoffe ausschreiben und den herstellenden Apotheken eine Handlingpauschale von zwei bis drei Prozent des Lauertaxeneinkaufspreises gewährt wird. Verwürfe sind nach der jeweiligen pharmazeutischen Notwendigkeit und entsprechend den gültigen Hilfstaxenregelungen abzurechnen. Um ein deutliches Ansteigen der Verwürfe zu vermeiden, wäre es in einem solchen Modell sinnvoll, dass sich erstens Kassen bei den Ausschreibungen der Wirkstoffe zusammenschließen und zweitens im generischen Bereich mehreren Anbietern (z.B. fünf) ein Zuschlag erteilt wird.
Mit diesem Vorschlag wäre das vermutete Einsparpotenzial bei den Arzneimitteln für die Krankenkassen gehoben und die herstellenden Apotheken würden entsprechend ihrer Leistung entlohnt. Sie würden korrekterweise für die Zubereitung eine Herstellpauschale und für das Lager- und Verfallsrisiko eine Handlingpauschale bekommen. Das Aushandeln des Arzneimittelpreises wäre aber Sache der jeweiligen Krankenkasse. Ein weiterer Vorteil dieses Modells wäre die Beibehaltung eines bundeseinheitlichen Abrechnungspreises, der für alle Kassen gelten würde.
Spätestens jetzt dürften die Diskussionen sehr heftig werden. Zur Durchsetzung der Vorschläge müssten einige Verbands- und Kassenfunktionäre über ihren eigenen Schatten springen, aber vielleicht ist nur so eine zufriedenstellende Lösung für alle zu finden.
Gastbeitrag von Dr. Franz Stadler, Sempt Apotheke, Erding.
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