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Selbstverwaltung
Kassen wollen nicht für Ärzte-Fehler büßen
Nach den Skandalen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung will das BMG die Regeln für die Selbstverwaltung verschärfen. Der Kassen-Spitzenverband lehnt Verschärfungen des Aufsichtsrechts als Eingriff in die Selbstverwaltung nun klar ab.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wehrt sich gegen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Aufsicht über die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu verschärfen. Unter anderem lehnte es der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am Mittwoch in Berlin ab, den Haushalt unter Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen. „Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen“ und entsprechende Haushaltsschwerpunkte selbst zu bestimmen.
Außerdem lehnt der Spitzenverband geplante Änderungen im Aufsichtsrecht ab, die eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht zum Ziel haben. „Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ein starker Rückhalt aus der Politik“, appelliert der Spitzenverband an den Gesetzgeber.
Massiver Eingriff
Bereits die bestehende Regelung der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen stelle einen „massiven und sachlich nicht nachvollziehbaren Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar“. Der GKV-Spitzenverband versucht, den Spieß herumzudrehen und fordert, diese Regel im Zuge der aktuellen Gesetzesänderung wieder abzuschaffen.
Anlass für die geplante Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts sind die früheren Unregelmäßigkeiten bei der KBV wie überzogene Zahlungen an den früheren Vorstandsvorsitzenden oder unerlaubte Immobiliengeschäfte. KBV-Chef Andreas Gassen hatte wiederholt versichert, dass diese Probleme derzeit umfassend aufgearbeitet würden.
Kommt der Staatskommissar?
Das BMG prüft derzeit, ob von der Vertreterversammlung der KBV getätigte Beschlüsse den Forderungen von Minister Hermann Gröhe ausreichend entgegenkamen. Ansonsten droht der KBV die Zwangsaufsicht durch einen Staatskommissar. Bis wann es ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, ist nach Auskunft des BMG noch nicht absehbar.
3 Kommentare
Quod licet Jovi, non licet bovi?
von Anna Cottin am 11.06.2016 um 17:49 Uhr
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Kassen wollen nicht für Ärzte-Fehler büßen
von Karl Friedrich Müller am 08.06.2016 um 20:07 Uhr
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von Christiane Patzelt am 08.06.2016 um 19:47 Uhr
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