DocMorris vor dem EuGH

Das Rx-Boni-Verbot steht auf der Kippe

Berlin - 03.06.2016, 13:10 Uhr

Das Rx-Boni-Verbot könnte wieder kippen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof meint, dass DocMorris deutschen Kunden Boni gewähren darf.(Foto:Fotolia/nmann77)

Das Rx-Boni-Verbot könnte wieder kippen: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof meint, dass DocMorris deutschen Kunden Boni gewähren darf.(Foto:Fotolia/nmann77)


Dass sich auch ausländische Versandapotheken an das deutsche Preisrecht halten müssen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden, ist nicht mit Europarecht vereinbar, sagt Maciej Szpunar, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. DocMorris & Co. müssten deutschen Kunden Rx-Boni gewähren dürfen – auch wenn dies deutschen Apotheken verwehrt ist.

Der Generalanwalt im Verfahren „Deutsche Parkinson Vereinigung“ (DPV) hat seine Schlussanträge veröffentlicht. In dem Rechtsstreit geht es um die Zulässigkeit von Boni für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In Deutschland sind diese verboten. Das sagt das Gesetz – und auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat dies bestätigt. DocMorris hingegen blieb bei der Auffassung, für ausländische Versandapotheken gelte ein solches Rx-Boni-Verbot nicht – und brachte die Angelegenheit schließlich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Nachdem bei der mündlichen Verhandlung im März noch nicht absehbar war, wie der Streit ausgehen könnte, hat der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar nun einen Weg vorgezeichnet. Er sagt: Der freie Warenverkehr – eine der europäischen Grundfreiheiten – stehe der Regelung im Arzneimittelgesetz entgegen, derzufolge die Preisbindung auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt, die von ausländischen Versandhändlern nach Deutschland verbracht werden (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG).

Eingriff ohne Rechtfertigung

Kaum eine Überraschung ist es, dass Szpunar die gesetzlich angeordnete Preisbindung für eine „Maßnahme gleicher Wirkung“ wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV hält. Eine solche ist europarechtlich verboten – wenn sie nicht ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Rechtfertigungsgründe nennt Art. 36 AEUV, darunter findet sich auch der Schutz der Gesundheit.

Schon im schriftlichen Vorverfahren hatte das Gericht die um Stellungnahme gebetenen Länder und Institutionen gefragt, wie sie die Rechtfertigung einschätzen. Ebenso in der mündlichen Verhandlung. Den Eingriff in den freien Warenverkehr schien in Luxemburg niemand zu bezweifeln. Nun blieb abzuwarten, wessen Argumente überzeugender sind. Die Kommission und die DPV/DocMorris sahen den Gesundheitsschutz hier nicht im Vordergrund stehen und lehnten eine Rechtfertigung ab. Anders sah es Deutschland – und stand damit auch nicht allein.

Doch der polnische Generalanwalt plädiert gegen das Vorbringen der Bundesrepublik. In seinen Schlussanträgen erklärt er, dass Deutschland befürchte, ein stärkerer Wettbewerb würde dazu führen, dass die traditionellen deutschen Apotheken mit ihrem hohen Grad an Professionalität bei der Information und Beratung der Kunden die Qualität ihrer Dienstleistungen vermindern müssten, um im Wettbewerb mitzuhalten. Dazu Szpunar: „Es ist für mich schwer vorstellbar, warum bei einem stärkeren Wettbewerb die Apotheker die Qualität ihrer Dienstleistungen vermindern sollten. Ich würde erwarten, dass das Gegenteil eintritt.“

Gericht ist an Schlussanträge nicht gebunden

Für die Wettbewerbszentrale, die im Ausgangsverfahren geklagt hatte, ist dies natürlich ein Dämpfer. Ebenso für deutsche Apotheken, die überzeugt sind, dass die festen Rx-Preise ihren Sinn haben. Denn wenn sich der Europäische Gerichtshof in seinem noch ausstehenden Urteil an die Empfehlung des Generalanwalts halten würde – was nicht zwingend ist – bliebe ihnen das Rx-Boni weiterhin verwehrt. Das heißt: DocMorris & Co. hätten hier einen klaren Vorteil. Dass dieser Streit dann noch keinesfalls ausgefochten wäre, ist absehbar.

Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Auch wenn es heißt, in etwa 80 Prozent der Fälle halte sich der EuGH an die Vorschläge der Generalanwaltschaft. Anders war es beispielsweise im Versandhandelsverfahren: 2003 hatte hier die Generalanwältin dafür votiert, dass dieser umfassend zugelassen werden müsse. Das Gericht entschied damals anders: Nur ein Versandhandelsverbot für OTC sei unzulässig. Das Rx-Versandverbot könne hingegen aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein.

Hier finden Sie die Schlussanträge des Generalanwalts im Wortlaut.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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Preiswettbewerb gehört nicht in die Apotheke

8 Kommentare

Da braucht .....

von gabriela aures am 03.06.2016 um 10:28 Uhr

...uns TTIP nicht mehr zu kümmer.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Aus die Maus

von Frank ebert am 02.06.2016 um 22:34 Uhr

Leitbild 2030----standingovations für Schmidt von den Lemmerlingen. Bei der Bevölkerung wird es gut ankommen, dafür wird die PR schon sorgen. Danke an viele Akteure im Gesundheitswesen für ihre unglaubliche Unfähigkeit

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Verständnis

von Erik Modrack am 02.06.2016 um 15:31 Uhr

Das soll einer verstehen:
Aus Gründen des Verbraucherschutzes kann der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten aus EU-Ländern nach EU-Recht verboten werden. Die Erlaubnis jedoch an Bedingungen zu knüpfen (gleicher Preise, keine Boni) soll nicht dem EU-Recht entsprechen?!?
Ich kann daher nur fordern, den Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten aus EU-Ländern zu verbieten. Damit wäre dann auch der Verbraucherschutz gewährleistet.

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Schlechte Nachrichten

von Veit Eck am 02.06.2016 um 15:07 Uhr

Für die öffentlichen Apotheken in Deutschland sind es wirklich schlechte Nachrichten. Wenn der EuGH dem Antrag folgen wird, sind die Verlierer alle Apotheken im Inland und die Versender aus dem EU Ausland die Gewinner. DocMorris ist nur der Anfang, bei den anderen Playern kann man ab heute schon mal für Markteintritt planen: Das sind nicht nur die großen Handelskonzerne wie Metro, EDEKA, ALDI und Lidl, sondern auch Größen aus Übersee. Leichter kann man als Walgreens und Co den Zugang zum deutschen Rx Markt nicht bekommen. Immerhin machte alleine der GKV Umsatz 2015 mehr als 34 Mrd. Euro aus - auf diesen Markt warten sie alle, die nicht Apotheke heißen.

Tja, und unsere oberste Heeresführung - die ABDA macht es wie immer: sie ist zu ruhig und zu gelassen, aber eigentlich müsste es jetzt einen riesigen Aufschrei geben und Friedemann Schmidt sollte überall präsent sein, und von Interview, Talkshow zu Interview eilen. Aber zum Träumen bleibt leider keine Zeit mehr...

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AW: Genau das würde ein solches Urteil aber nicht bewirken

von Andreas Grünebaum am 03.06.2016 um 17:49 Uhr

Lieber Herr Eck, der zugegebenermaßen nicht nur aus Sicht der Deutschen Apotheker abstruse Antrag des Generalanwaltes führt nicht zu einer Abschaffung des Fremdbesitzverbotes. Vielmehr war letzteres für den Generalanwalt, wie oben nachzulesen, die Begründung, warum die EU-Versender als Kapitalgesellschaft es schwer haben Arzneimittel in Deutschland zu verkaufen: nämlich weil Sie vor Ort keine Apotheke eröffnen dürfen. Sozusagen als "Kompensation" sollen sie dafür von der Beachtung der Deutschen Preisbindung ausgenommen werden. Das Deutsche Apothekenfremdbesitzverbot steht weiterhin und es ist derzeit zumindest bei den derzeitigen Regierungsparteien keine Absicht zu erkennen, das zu ändern.

RXBoni und die Autonomie des Deutschen Gesundheitswesens

von Heiko Barz am 02.06.2016 um 12:35 Uhr

Solange wir nicht das Kreuz haben, unsere autonome Gesundheitspolitik selbst zu bestimmen, besonders im Bereich der verschreibungspflichtigen A M, werden wir wohl auf dem Altar der Fremdbestimmung EU richterlich geopfert.
Die Totengräber sind neben Dr.Ed und DocMorris die vielen Protagonisten unserer Parteien, die glauben den Stein der Weisen gefunden zu haben, wie Deutsche Apotheken zu funktionieren haben.

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AW: EUGH

von Hermann Eiken am 02.06.2016 um 13:06 Uhr

Jetzt hilft nur noch: RX-Versandverbot!
Auch das E-Rezept wäre dann nicht mehr für die Vorortapotheken problematisch!!
Liebe Politiker, dieser Schlussantrag gefährdet das gesamte Arzneiversorgungssystem durch die Apotheken in Deutschland, nur weil eine ausländische, unsauber arbeitende Versandapotheke um jeden Preis ihren Vorteil sucht. In Deutschland müsste sie eigentlich schon geschlossen sein.

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