KBV, BÄK und DAV einig

Der Medikationsplan steht

Berlin - 20.04.2016, 13:00 Uhr

Der Medikationsplan: Vom Arzt erstellt, vom Apotheker auf Patientenwunsch ergänzt. (Foto: DAZ.online)

Der Medikationsplan: Vom Arzt erstellt, vom Apotheker auf Patientenwunsch ergänzt. (Foto: DAZ.online)


Die Vorarbeiten für den bundeseinheitlichen Medikationsplan sind weitgehend abgeschlossen. Ärzte und Apotheker haben sich auf Details zum Plan geeinigt, der ab 1. Oktober 2016 allen gesetzlich Versicherten zustehen soll, die mehr als drei Arzneimittel einnehmen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist beim bundeseinheitlichen Medikationsplan gefordert: Gleich drei vorbereitende Vereinbarungen muss sie treffen. Die erste, die bis zum 30. April 2016 erfolgen muss, ist weitgehend vollbracht. Nach den Vorgaben der gesetzlichen Regelung zum Medikationsplan (§ 31a SGB V) mussten KBV, Bundesärztekammer (BÄK) und Deutscher Apothekerverband (DAV) Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu seiner Fortschreibung vereinbaren – im Benehmen mit GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft und mit der Möglichkeit der Stellungnahme für Patientenorganisationen. Dabei waren Vorarbeiten der Koordinierungsgruppe zum Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit des Bundesgesundheitsministeriums einzubeziehen. Dies ist nunmehr geschehen – und das ganz ohne Schiedsstelle. Mit den konkreten Inhalten wollen die Beteiligten allerdings noch nicht an die Öffentlichkeit gehen, da derzeit noch Stellungnahmen ausgewertet werden.  

Ärzte-Vergütung ist noch zu klären

Bis zum 30. Juni 2016 müssen KBV und GKV-Spitzenverband zudem Näheres zu den Voraussetzungen des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag regeln. Zum gleichen Stichtag soll die Vergütung der Ärzte für ihre Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt sein. Auch wenn sich KBV und GKV-Spitzenverband in Honorierungsfragen zumeist konträr gegenüberstehen – KBV-Vorstand Regina Feldmann ist zuversichtlich, dass man sich einigen werde. Es gebe für Leistungen zur Arzneimitteltherapiesicherheit beispielsweise schon in Selektivverträgen Vergütungsregelungen, in deren Rahmen man sich bewegen könne.

Apotheker-Unterstützung gewünscht

Auch wenn Details zu Vereinbarung mit den Apothekern noch unter Verschluss bleiben sollen – klar ist: Ab 1. Oktober sollen alle Ärzte einen einheitlichen, standardisierten Medikationsplan anbieten. Hier werden die verordneten Wirkstoffe eingetragen und Einnahmehinweise vermerkt. Der Plan wird Pflichtfelder enthalten und solche, die optional ausgefüllt werden können. Ein ausdrücklicher Wunsch sei es, erklärte Feldmann, dass die Apotheker den Plan unterstützen. Bekanntlich sind Apotheken bei der Erstellung des Plans außen vor – auf Wunsch des Patienten können sie ihn jedoch aktualisieren. Insbesondere sollen sie die Selbstmedikation des Patienten hinzufügen – möglicherweise schon elektronisch, auf jeden Fall aber handschriftlich, was der Arzt dann elektronisch nachtragen kann. Feldmann sieht hier durchaus Schwierigkeiten, da Patienten häufig mehrere Apotheken aufsuchen. Dennoch hat sie große Hoffnung, dass eine Koordination möglich ist. Denn eine nicht bekannte Selbstmedikation sei nicht zu unterschätzen – sie könne ein großes Problem sein.

Eine wesentliche Aufgabe der Ärzte wird es Feldmann zufolge sein, Patienten klar zu machen, dass sie ihren Medikationsplan künftig bei jedem Arztbesuch bei sich haben sollen – auch wenn sie zu einem anderen Arzt gehen – ebenso beim Einkauf in der Apotheke. Es gehe nicht um Kontrolle, betont sie, sondern um eine Überprüfung, die für den Patienten selbst notwendig sei. In ihrer eigenen Praxis arbeitet Feldmann schon seit 25 Jahren mit einem Medikationsplan – doch selbst hier seien es nur rund 30 Prozent der Patienten, die ihren Medikationsplan tatsächlich immer dabei haben.

Medikationsplan auf eGK schon 2018?

Das große Ziel ist daher, möglichst rasch vom Medikationsplan in Papierform wegzukommen – mag er in gewisser Weise auch jetzt schon elektronisch unterstützt sein. Die Daten müssten baldmöglichst auf die elektronische Gesundheitskarte übernommen werden, sodass tatsächlich alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken Zugriff nehmen können. Das Gesetz sieht vor, dass dies ab 1. Januar 2019 der Fall sein muss – KBV, BÄK und DAV wollen dies jedoch möglichst schon ein Jahr zuvor realisiert wissen.

Für Feldmann ist der Medikationsplan auch nur der erste Schritt hin zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit. Sie wünscht sich für die Ärzte auch eine Software, die Wechselwirkungen der Medikamente erkennt. Die gebe es grundsätzlich schon – allerdings sei sie noch sehr teuer. Diese – einheitliche – Software müsse dann auch die Verordnungen anderer Ärzte sowie die Selbstmedikation abbilden und so strukturiert wie möglich sein. Notwendig und vorgesehen sei daher eine Zertifizierung über die KBV.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Tja, Standesführung ...

von Thorsten Dunckel am 21.04.2016 um 9:42 Uhr

... was soll man dazu noch sagen? Mal wieder hinten vom Wagen gefallen. Ich persönlich werde in meiner Apotheke diese sinnvolle Maßnahme in dem Moment unterstützen in dem ich dafür bezahlt werde. So lange das nicht der Fall ist, könnt Ihr Euch sämtliche wie auch immer gearteten Pläne dahin stecken wo Ihr ganz viel Platz habt.
FRIEDEMANN GEH NACH HAUSE UND MACH ENDLICH PLATZ FÜR KOMPETENTE VERTRETER!!!

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