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BAK-Leitfaden zur „Pille danach“
Gewichtsdiskussion wurde aufgegriffen
Die aktualisierte Version der Handlungsempfehlung der Bundesapothekerkammer zur „Pille danach“ thematisiert die Wirksamkeit bei höherem Körpergewicht. Außerdem gibt es jetzt einen Hinweis zum Thromboserisiko unter Levonorgestrel.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat vergangene Woche eine aktualisierte Version ihrer Handlungsempfehlungen zur rezeptfreien Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva herausgegeben. Im Vergleich zur ersten Version wird ausführlich die Frage diskutiert, ob die Notfallkontrazeptiva bei höherem Körpergewicht oder höherem BMI schlechter oder gar nicht wirken. Damit geht die BAK auf die Kritik der Frauenärzte ein. Die hatten bemängelt, dass dieses Problem in der Ursprungsversion in ihren Augen nicht ausreichend Beachtung gefunden hatte.
Im Ergebnis ändert sich allerdings nichts. Sowohl Ulipristal-haltige als auch Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva sind uneingeschränkt für alle Frauen unabhängig von ihrem Gewicht geeignet. Die aktuelle Datenlage rechtfertigt keine Anwendungsbeschränkung aufgrund des Körpergewichts. Zu diesem Schluss war die europäische Aufsichtsbehörde EMA nach Auswertung aller verfügbaren Daten gekommen und so lautet auch die Empfehlung der BAK.
Levonorgestrel: Einzelne Fälle beschrieben
Überarbeitet wurden die Hinweise zum Thromboserisiko unter Levonorgestrel. So gäbe es, heißt es, zwar keinen gesicherten Beleg für ein erhöhtes Thromboserisiko nach einmaliger Einnahme, aber es seien doch einzelne Fälle im Zusammenhang mit der Einnahme der Levonorgestrel-haltigen „Pille danach“ beschreiben. Diese seien jedoch zumeist in Verbindung mit einer regelmäßigen Pillen-Einnahme aufgetreten. Daher wurde die Checkliste angepasst: bei Thrombosen in der eigenen oder der Familenanamnese solle Ulipristal abgegeben werden.
Präzisierungen wurden außerdem bei den Grenzen der Selbstmedikation vorgenommen. Außerdem wurde die Wichtigkeit einer diskreten Beratung noch einmal herausgestellt. Auch findet sich jetzt in der aktualisierten Version der Hinweis, dass bei Frauen unter 20 Jahren die Kosten für die „Pille danach“ nach ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin übernommen werden können.
Mit der aktualisierten Version trägt man seitens der Apothekerschaft einigen Formulierungs-, Heraus- bzw. Umstellungswünschen im Sinne eines konsentierten Ergebnisses, zumindest zwischen den Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bzw. der BAK, Rechnung. Die Unterlagen stehen auf der ABDA-Homepage unter dem Punkt Selbstmedikation zur Verfügung.
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