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Grüne unzufrieden mit Antwort
Regierung beobachtet Hilfsmittel-Situation
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, in die aktuelle Ausschreibungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung einzugreifen – mag sie für Leistungserbringer wie etwa Apotheken und Patienten noch so unbefriedigend sein. Man werde „die Verfahren weiterhin beobachten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge vorlegen“, erklärt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), in ihrer DAZ.online vorliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Denn die Kassen „schulden ihren Versicherten eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung“.
Die GKV-Ausgabenentwicklung für Hilfsmittel weise in den letzten Jahren „erhebliche Zuwachsraten“ auf, die „deutlich“ über den durchschnittlichen Anstieg der GKV-Leistungsausgaben hinausgegangen seien, konstatiert Widmann-Mauz: Allein von 2012 bis 2014 seien die Hilfsmittelausgaben um knapp 1 Milliarde Euro gestiegen, von 6,46 auf 7,44 Milliarden Euro. Gefragt nach dem Umfang der Ausschreibungen erklärt die Staatssekretärin, dass das Finanzvolumen im AOK-System und bei den Ersatzkassen geschätzt zwischen fünf und zehn Prozent am gesamten Ausgabenvolumen für Hilfsmittel betrage. Die übrigen Kassen führten kaum Ausschreibungen durch.
Beschwerdezahl steigt offiziell nicht
Dass die Beschwerden in den letzten Jahren zugenommen haben, kann Widmann-Mauz nicht bestätigen. Eine Tabelle zu den GKV-Beschwerdezahlen beim Bundesversicherungsamt (BVA) macht eher einen Rückgang deutlich: Beschwerten sich im Bereich Hilfsmittel 2011 noch 290 (7,78% aller Beschwerden), waren es 2012 dann 271 (8,11%), 2013 wiederum 208 (7,31%) und im letzten Jahr 188 (7,56%). Im Bereich der PKV weist eine Statistik beim Ombudsmann für das Jahr 2011 hingegen 122 Beschwerden aus, 2012 dann 92, 2013 wiederum 106 und im letzten Jahr 176.
Daten zur Ablehnung von Hilfsmittelanträgen durch die Kassen hat die Regierung laut Widmann-Mauz nicht – allerdings deute die Ausgabenentwicklung der GKV nicht auf eine restriktive Genehmigungspraxis hin. Versicherte, die sich mit einem Anliegen zur Hilfsmittelversorgung an das BVA wenden, erklärt sie weiter, verlangten jedoch des Öfteren, dass ihre Kasse die Mehrkosten übernimmt, die durch eine Versorgung mit Aufzahlungen entstehen. Gleichwohl lägen keine validen Erkenntnisse über eine generelle Zunahme von Aufzahlungen vor.
Ergebnisqualität im Blick behalten
Auf die Frage, ob die Regierung „Dumpingeffekte“ bei Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel einzudämmen gedenke, erklärt die Staatssekretärin, man werde prüfen, ob die derzeitigen Vorschriften des Vergaberechts und des SGB V ausreichten oder weitere gesetzliche Vorgaben erforderlich seien. Allerdings stellt sie auch klar, dass Leistungserbringer sich nach Abschluss eines Vertrages nicht über eine zu niedrige Vergütung beschweren dürften: Bei Ausschreibungsverträgen würden schließlich feste Preise vereinbart. Allerdings will die Regierung laut Widmann-Mauz durchaus die Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung im Blick behalten.
Auch im Hinblick auf die Inko-Versorgung, die sowohl Patienten wie Apotheken in letzter Zeit vermehrt Ärger macht, hakten die Grünen nach. Sie wollten wissen, ob die veralteten Qualitätskriterien für Inkontinenzhilfen aus dem Jahr 1993, die dem Verzeichnis für gelistete Hilfsmittel zugrunde gelegt sind, aus Sicht der Regierung aktualisiert werden müssen. Laut dem GKV-Spitzenverband liege mit der seit März 2015 geltenden nationalen Norm für Inkontinenzprodukte eine neue Prüfmethode vor, erklärt die Staatssekretärin. Derzeit werde die Fortschreibung der Produktgruppe vorbereitet. Mit ihrem Abschluss rechnet Widmann-Mauz zum Jahresende 2015.
Grüne fordern schnelle Veränderung
Nicht zufrieden zeigt sich mit diesen Antworten die Grünen-Fraktion. „Die Antworten werden weitgehend mit dem gesetzlichen Status quo begründet, der die faktischen Versorgungsmängel offensichtlich nicht zu erklären vermag“, heißt es aus dem Büro von Maria Klein-Schmeink. Lediglich bei der Qualitätssicherung erkenne das Ministerium einen Prüf- und Beobachtungsbedarf, jedoch ohne dabei konkret zu werden. Die Fraktion fordert schnelle Veränderungen: Allen Versicherten müsse die notwendige Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten zugänglich sein. Nicht zuletzt müsse geprüft werden, ob für besonders sensible Hilfsmittel Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden sollten.
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