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Bundesapothekerkammer
Cannabis konsequent wie Arzneimittel behandeln
Berlin - Ärztlich verordnetes Cannabis ist aus Sicht der Bundesapothekerkammer (BAK) genau wie jedes andere Arzneimittel zu behandeln. Ob es sich um getrocknete Pflanzenteile oder um Zubereitungen aus Cannabis handelt: „Alle Arzneimittel gehören in die Hände des Apothekers“, fordert BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Von einem Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke hält er nichts.
Seit diesem Jahr werden die Rufe nach einer leichteren Versorgung mit Medizinalhanf und Cannabis-Arzneimitteln für bestimmte Patienten immer lauter. Die Regierung zeigt sich offen, hier aktiv zu werden. Nun hat auch die BAK Position bezogen.
In einer Pressemeldung weist Kiefer darauf hin, dass für Cannabis-Blüten vom Anbau bis zur Anwendung die gleichen Qualitätsstandards wie für alle anderen Arzneimittel angelegt werden müssten. Das bedeute, dass diese pharmazeutischen Qualitätsanforderungen in einer Monographie definiert werden müssen, z. B. im Deutschen Arzneimittel Codex (DAC). „Daran arbeiten wir intensiv. Bei einem ‚Eigenanbau im Wintergarten‘ ist die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, die aus Gründen der Arzneimittelsicherheit an Arzneimittel anzulegen sind, nicht gewährleistet“, sagt Kiefer. „Daher können wir die Legalisierung des Eigenanbaus nicht gutheißen.“
Neben der ärztlichen Verordnung sowie der Prüfung und Abgabe durch den Apotheker ist es für Kiefer folgerichtig, wenn die Krankenkasse im Anschluss die Kosten für das Arzneimittel Cannabis übernimmt. Dies müsse für alle Rezepturarzneimittel gelten, die Cannabis oder dessen Zubereitungen enthalten. „Eine Zweiklassen-Pharmazie lehnen wir entschieden ab“, so Kiefer. „Unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben alle Patienten das gleiche Recht auf Arzneimittel, die einheitlichen pharmazeutischen Qualitätsanforderungen genügen.“
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