DAZ aktuell

Zytostatika per E-Rezept?

Hinweis des VZA zur Nutzung

daz | Onkologen sind bei der Verordnung von Zytostatikazubereitungen ab dem 1. Januar 2024 nicht verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen. Darauf weist der Verband der Zyto­statika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hin.
Foto: imago images/futureimage

Ob Onkologen bei der Verordnung von Zytostatika-Zubereitungen ab dem 1. Januar 2024 den digitalen Weg nutzen müssen oder nicht, hatten sich laut VZA etliche Apotheker gefragt und sich an den Verband gewandt. Der Verband sah sich zu einer Klarstellung veranlasst und schreibt in einer Mitteilung: „Eine solche Verpflichtung besteht weiterhin nicht und ist derzeit auch nicht mit dem am 14. Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz vorgesehen.“ Konkret heißt es, dass nach der aktuell geltenden Fassung des § 360 Abs. 2 SGB V keine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts besteht.

Sollten Onkologen dennoch Zytostatikazubereitungen per E-Rezept ver­ordnen, so der Verband, haben die Apotheken die ihnen übermittelten E-Rezepte aber unter Nutzung der Telematik­infrastruktur zu verarbeiten. „Diese Verpflichtung entfalle nur dann, wenn der Abruf des E-Rezepts aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist.“

Der Verband habe seine Mitglieder in einem Schreiben über Details der Regelungen und Ausnahmen von der generellen Ärztepflicht zur Nutzung des E-Rezepts ausführlich informiert, heißt es. |

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