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- DAZ 51-52/2023
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DAZ aktuell
Zytostatika per E-Rezept?
Hinweis des VZA zur Nutzung
Ob Onkologen bei der Verordnung von Zytostatika-Zubereitungen ab dem 1. Januar 2024 den digitalen Weg nutzen müssen oder nicht, hatten sich laut VZA etliche Apotheker gefragt und sich an den Verband gewandt. Der Verband sah sich zu einer Klarstellung veranlasst und schreibt in einer Mitteilung: „Eine solche Verpflichtung besteht weiterhin nicht und ist derzeit auch nicht mit dem am 14. Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz vorgesehen.“ Konkret heißt es, dass nach der aktuell geltenden Fassung des § 360 Abs. 2 SGB V keine verpflichtende Nutzung des E-Rezepts besteht.
Sollten Onkologen dennoch Zytostatikazubereitungen per E-Rezept verordnen, so der Verband, haben die Apotheken die ihnen übermittelten E-Rezepte aber unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zu verarbeiten. „Diese Verpflichtung entfalle nur dann, wenn der Abruf des E-Rezepts aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist.“
Der Verband habe seine Mitglieder in einem Schreiben über Details der Regelungen und Ausnahmen von der generellen Ärztepflicht zur Nutzung des E-Rezepts ausführlich informiert, heißt es. |
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