Gesundheitspolitik 2023

Was von der Pandemie bleibt

Die Corona-Maßnahmen sind 2023 ausgelaufen – zu Jahresende steigen die Infektionszahlen wieder

mz | Vielen Menschen mag es heute so vorkommen, als läge die Corona-Pandemie schon in ferner Vergangenheit. Doch erst in diesem Jahr sind viele Sonderregeln ausgelaufen. So hatten während der COVID-19-Pandemie Apotheken mehrere Freiheiten bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln. Diese Sonderregeln liefen am 7. April 2023 aus.
Foto: Eunikas/AdobeStock

Noch vor wenigen Wochen waren die freiwilligen Träger:innen von Atemschutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln die große Ausnahme – mittlerweile werden sie wieder deutlich zahlreicher. Die aktuellen Infek­tionszahlen erreichen das Ausmaß in der Hochphase der COVID-19-Pandemie. Anders als zuvor vertraut die Regierung jedoch nun auf freiwillige Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung. Viele der staatlich sanktionierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie endeten erst in diesem Jahr.

Ende des Notstands

Mit dem Jahresbeginn 2023 hatte sich die Pandemie-Lage spürbar beruhigt. Bereits Ende Dezember 2022 war die Impfpflicht für Mitarbeiter:innen der Gesundheits- und Pflegeberufe aus­gelaufen und nicht verlängert worden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründete dies damit, dass bei der damals zirkulierenden Variante die Impfstoffe nur noch sehr begrenzt vor einer Ansteckung oder Weiterverbreitung schützten. Zudem war die Zahl der intensivmedizinischen Corona-Erkrankungen seit Jahresbeginn 2022 deutlich zurückgegangen.

Doch das Coronavirus zeigt seinen langen Atem: Zum Jahresbeginn 2023 beunruhigt kurzzeitig ein neuer Ausbruch in China die Weltöffentlichkeit, die Beschränkungen bei der Einreise aus China gelten bis zum 21. Februar.

In Deutschland normalisieren sich die alltäglichen Abläufe: Seit dem 2. Fe­bruar 2023 gelten an den Arbeits­plätzen nur noch Empfehlungen zum Infektionsschutz. Eigentlich soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch weitere zwei Monate weiterlaufen. Doch die Bundesregierung begründet die vorzeitige Beendigung der Maßnahmen mit niedrigen Infektionszahlen und milden Krankheitsverläufen. Die Zeit von Masken- und Testpflichten neigt sich damit dem Ende ent­gegen. Auch die Mitarbeiter:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden am 1. März von der Test- und Maskenpflicht befreit. Ab dem 8. April fallen diese Einschränkungen auch für die Besucher:innen weg. Am selben Tag läuft auch die Coronavirus-Einreiseverordnung aus: Reisen sind wieder uneingeschränkt möglich.

Ende der Sonderrechte

Neben den Beschränkungen werden die pandemiebedingten Sonderrechte wieder schrittweise zurückgenommen: Seit Anfang März übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Corona-Testungen. Eine telefonische Krankschreibung ist offiziell seit dem 1. April nicht mehr möglich. Kinderkrankengeld wird seit dem 8. April nicht mehr gezahlt, wenn ein nicht erkranktes Kind in häuslicher Quarantäne betreut wird. Auch für die Apotheken laufen am Karfreitag wichtige Sonderregelungen aus, vor allem die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Durch die positiven ­Erfahrungen in der Pandemie wird die zunächst befristet vorgesehene Möglichkeit für Apotheken, gegen COVID-19 zu impfen, nach dem 7. April dauerhaft implementiert.

Wegen des Krieges in der Ukraine ist auch der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit mehrfach verlängert worden. Am 1. Juli fällt diese Sonderregelung weg. Die WHO hat den internationalen Gesundheitsnotstand bereits am 5. Mai offiziell für beendet erklärt. Zum 31. Dezember wird auch die Ausstellung digitaler Impf- und Genesenenzertifikate über „mein-apothekenportal.de“ eingestellt, ebenso wie die CovPass-App.

Die Rückkehr der Maske

Anfang Dezember ruft Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Menschen mit Risikofaktoren angesichts höherer Corona-Infektionszahlen zu Impfungen auf – am besten gegen Grippe und Corona gleichzeitig. Der Impfappell richtet sich vor allem an Ältere ab 60 Jahren und chronisch Kranke. Lauterbach empfiehlt außerdem „lieber noch mal Maske in Bus und Bahn“ zu tragen. Wer kann, sollte Homeoffice machen. Grund sind rapide steigende Infektionszahlen.

Um die Arztpraxen vor Überfüllung zu bewahren, wird am 7. Dezember zudem die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wieder eingeführt. Seit dem 18. Dezember ist auch die Krankschreibung für Eltern erkrankter Kinder wieder möglich.

Zum Jahresabschluss fällt im Prozess gegen die Münchener Unternehmerin und Politikertochter Andrea Tandler in der „Maskenaffäre“ das Urteil: Tandler wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. |

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