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DAZ aktuell
Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG
Sanitätsdienstleister Stolle gegen einseitige Befreiung der Apotheken von Präqualifikationspflicht
Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurde beschlossen, dass Apotheken sich künftig nicht mehr für die Abgabe „apothekenüblicher Hilfsmittel“ präqualifizieren müssen. Welche Hilfsmittel darunter fallen, darüber versuchen sich derzeit der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zu verständigen. Mit einem Ergebnis wird Anfang 2024 gerechnet.
Unmut über diese neue Regelung äußerten von Anfang an die Sanitätshäuser. Nun hat die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG eine Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG eingereicht: „Mit der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung hat der Gesetzgeber kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen“, sagte der Stolle-Geschäftsführer Detlev Möller.
„Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“
Es handle sich um eine „eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit“, die man nicht hinnehmen werde. Daher reiche man Verfassungsbeschwerde ein. Die „fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung“ müsse ein Ende haben. „Statt Geschenke an die Apothekerlobby zu verteilen, sollte die Politik endlich eine vernünftige, einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung in Angriff nehmen“, fordert Stolle-Geschäftsführer Möller.
Unterstützt wird die Beschwerde von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD). Das Bündnis hatte bereits in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG im Juni Kritik an der Gesetzesänderung geäußert. Laut WvD könnten damit eine Reihe von Leistungen in Apotheken erbracht werden, die bisher vor allem durch die Sanitätshäuser geleistet wurden.
Entbürokratisierung für alle Hilfsmittelleistungserbringer
In einer Pressemitteilung fordert das Bündnis „zeitnahe politische Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die sich an den Prinzipien des fairen Wettbewerbes und einheitlicher Qualitätsstandards für alle Hilfsmittelleistungserbringer orientieren“. Laut den WvD-Generalsekretären Kirsten Abel und Patrick Grunau müsse ein langer Rechtsstreit vermieden werden. |
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