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- DAZ 51-52/2023
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Arzneimittelsicherheit
Informationen über unerwünschte Wirkungen
Retardtabletten richtig lagern
Die AMK informierte über Meldungen zu gedeckelten oder aufgequollenen Retardtabletten bei mehreren Chargen von Tilidin Al comp., wenn diese einige Zeit außerhalb des Blisters gelagert wurden. Der AMK fiel auf, dass die Meldungen zum Kombinationspräparat (Tilidin, Naloxon) meist zwischen Juni und Oktober eintrafen, 41 Meldungen zu Tilidin Al comp. Retardtabletten allein im August und September 2023. In den meisten Fällen wurden die Tabletten außerhalb des Blisters gelagert. Werden solche gedeckelten Tilidin-haltigen Retardtabletten eingenommen, kann es zu einer unkontrollierten Freisetzung des Arzneistoffes kommen. Die AMK weist explizit auf die konkreten Lagerungshinweise laut aktueller Fach- und Gebrauchsinformation hin: Die Retardtabletten sind feuchtigkeitsempfindlich und sollten in der Originalverpackung vor Feuchtigkeit geschützt und nicht über 30 °C gelagert werden. Die Alu-Alu-Blister sind vorperforiert und könnten zur Bereitstellung bei Bedarf und unter Aufrechterhaltung des Feuchtigkeitsschutzes vereinzelt werden. Treten gedeckelte oder aufgequollene Retardtabletten auf, sollte die korrekte Lagerung (vor Ort) geprüft werden (DAZ 43, S. 92).
Neue Einwegspritzen und -nadeln für Vosoritid
Vosoritid (Voxzogo®) ist ein modifiziertes natriuretisches Peptid vom Typ C (CNP), das zur Behandlung von Achondroplasie bei Patienten ab zwei Jahren zugelassen ist, deren Epiphysen nicht geschlossen sind. In einem Rote-Hand-Brief weist der Hersteller auf neue Einwegnadeln zur Rekonstitution sowie auf neue Einwegspritzen hin. Die neue Einwegnadel verfügt über einen alternativen Sicherheitsmechanismus und weist anstelle einer ml-Teilung eine Graduierung mit Einheiten (E) auf. Die Dosierung und applizierte Menge bleiben unverändert, aber da 1 Einheit nicht 1 ml entspricht, sollten Patienten oder Pflegepersonen entsprechend informiert werden (DAZ Nr. 31, S. 87).
Anwendungshinweise für Octenidin-Mundspüllösung
Zur vorübergehenden Keimzahlreduktion in der Mundhöhle und Hemmung der Plaque-Bildung wurde eine Octenidin-Lösung (Octenident antiseptic 1 mg/ml, Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle) neu zugelassen. Octenidin wird als Wund- und Schleimhautantiseptikum zur oberflächlichen Anwendung eingesetzt. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch wurden in Einzelfällen schwerwiegende unerwünschte Wirkungen beschrieben. Um das Risiko für Fehlanwendungen der neuen Mundspüllösung zu minimieren, werden Anwendungshinweise in der Fach- und Gebrauchsinformation aufgenommen: Das Arzneimittel ist nur zur oberflächlichen Anwendung bestimmt und darf nicht zum Spülen von parodontalen Taschen, Wurzelkanälen oder Wundhöhlen verwendet werden. Wenden Patienten die Mundspüllösung zu Hause an, so sollten sie zum korrekten Gebrauch informiert werden (DAZ 34, S. 71).
Fehlender Inhaltsstoff bei Chondroitin-haltigem Nahrungsergänzungsmittel
Die AMK erreichte eine Meldung zum Mindergehalt zweier Chondroitin-haltiger Nahrungsergänzungsmittel (NEM). Chondroitinsulfat ist ein physiologischer Bestandteil des Gelenkknorpels und häufiger Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln. Chondroitin-haltige Arzneimittel zur oralen Anwendung sind in Deutschland nicht am Markt. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) konnte den Verdacht bestätigen: Es wurden nur Spuren von Chondroitinsulfat nachgewiesen, aber dafür das nicht deklarierte Maltodextrin 6. Die AMK möchte dafür sensibilisieren, dass für NEM nicht die gleichen Qualitätsanforderungen gelten, wie für Arzneimittel. Daher sollte ihre Qualität kritisch hinterfragt werden. NEM unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts. Aussagen zu Identität, Zusammensetzung und Menge dürfen nicht irreführend sein, aber Mengenangaben auf der Verpackung von NEM können bis zu 50% von der tatsächlichen Menge im Produkt abweichen. (DAZ 44, S. 97).
Schwangerschaftsverhütungs-Programm für Topiramat
Mit einem Rote-Hand-Brief wurde über die Implementierung eines Schwangerschaftsverhütungs-Programms für Topiramat-haltige Arzneimittel informiert. Topiramat wird zur Epilepsie-Therapie und zur Migräne-prophylaxe eingesetzt und kann bei Anwendung während der Schwangerschaft schwere angeborene Fehlbildungen und fetale Wachstumsbeeinträchtigungen verursachen. Aktuelle Daten deuten auch auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko für neurologische Entwicklungsstörungen. Topiramat zur Migräne-Prophylaxe ist bereits in der Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, die keine hochwirksame Empfängnisverhütung anwenden. Nun gelten auch für die Behandlung der Epilepsie neue Kontraindikationen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter, die derzeit Topiramat anwenden, muss sichergestellt sein, dass das Schwangerschaftsverhütungs-Programm eingehalten wird. Vor Beginn der Behandlung ist ein Schwangerschaftstest durchzuführen.
Die Patientinnen sollten hinsichtlich der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Einnahme von Topiramat während der Schwangerschaft inforniert werden. Dazu gehört die Notwendigkeit einer fachärztlichen Beratung, wenn die Frau eine Schwangerschaft plant, und die sofortige Kontaktaufnahme mit einem Facharzt, wenn sie schwanger ist oder vermutet schwanger zu sein. Während der Behandlung und für mindestens vier Wochen danach sollte mindestens eine hochwirksame Verhütungsmethode oder zwei sich ergänzende Verhütungsmethoden angewendet werden. Es wird behördlich genehmigtes Schulungsmaterial bereitgestellt sowie eine Patientenkarte, die den Frauen bei jeder Arzneimittelabgabe ausgehändigt wird. Ab wann die Einführung der Patientenkarte als Bestandteil jeder Umverpackung im Markt erfolgt, ist noch nicht bekannt. Geben Sie den Webcode E9CJ3 direkt in die Suchfunktion auf DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de ein und Sie gelangen zum Rote-Hand-Brief und zum behördlich genehmigten Schulungsmaterial (DAZ 44, S. 98).
Erhöhtes Risiko für Tuberkulose unter Pralsetinib
Pralsetinib (Gavreto®) ist ein antineoplastisch wirkender Tyrosinkinasehemmer aus der Gruppe der RET-Inhibitoren, der zur Behandlung des nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms (NSCLC) eingesetzt wird. Der Hersteller informierte über das erhöhte Risiko für (meist extrapulmonale) Tuberkulose unter Behandlung mit Pralsetinib. Die Auswertung der Sicherheitsdaten ergab neun Fälle von Tuberkulose, die bei Patienten mit und ohne Tuberkulose in der Vorgeschichte auftraten. Vor Behandlungsbeginn sollten Patienten daher auf aktive und inaktive Tuberkulose untersucht werden. Liegt eine Tuberkulose vor, sollte vor Beginn der Pralsetinib -Therapie eine antimykobakterielle Standardtherapie initiiert werden. Die gleichzeitige Anwendung starker CYP3A4-Induktoren ist zu vermeiden, da diese die Wirksamkeit von Pralsetinib verringern können (DAZ 25, S. 84).
Vorhofflimmern unter Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln
Mit einem Rote-Hand-Brief wiesen die Zulassungsinhaber von Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln darauf hin, Patienten zum Arztbesuch zu raten, wenn Symptome von Vorhofflimmern auftreten. Es gibt Hinweise auf ein dosisabhängiges erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern bei Patienten mit etablierten kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren. Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel enthalten vorwiegend die mehrfach ungesättigten Fettsäuren Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA). Hintergrund ist die Auswertung von Übersichts- und Metaanalysen, die das Risiko kardiovaskulärer Ereignisse bei mehr als 80.000 Patienten zumeist mit kardiovaskulären Erkrankungen oder kardiovaskulären Risikofaktoren untersuchten. Es zeigte sich ein dosisabhängiges erhöhtes Risiko für Vorhofflimmern, das bei einer Dosis von 4 g/Tag am höchsten war. Wenn sich ein Vorhofflimmern entwickelt, sollte die Behandlung mit Omega-3-Fettsäure-haltigen Arzneimitteln dauerhaft abgesetzt werden (DAZ 46, S. 113).
Warnhinweise zur versehentlichen Applikation von Fentanyl-Pflastern
Ein Rote-Hand-Brief informierte über Warnhinweise zur versehentlichen Applikation von Fentanyl, die auf der äußeren Verpackung und den Pflasterbeuteln angebracht werden. Für Fentanyl-haltige transdermale Pflaster wurde in den vergangenen Jahren ein Anstieg an Meldungen zu Missbrauch, Falschanwendung und Abhängigkeit (Opioid-Gebrauchsstörung) verzeichnet. Daher hat der PRAC im Dezember 2022 die Aufnahme eines Warnhinweises auf der äußeren Verpackung und den Pflasterbeuteln empfohlen: „Versehentliche Anwendung oder Einnahme kann tödlich sein“. Da die Anpassung von Packmittel und Produktinformationen nur sukzessive erfolgt, können sowohl Packungen mit altem Stand als auch bereits mit den neuen Hinweisen in Umlauf sein. Patienten sollten über das Risiko und Anzeichen einer Opioid-Gebrauchsstörung aufgeklärt werden (DAZ 36, S. 81).
Geänderte Anleitung für Golimumab
Nach Berichten über Fälle von versehentlichen Nadelstichverletzungen, verbogenen Nadeln oder Versagen des Injektors beim Auslösen wurden die Anwendungshinweise für die Injektionslösung im vorgefüllten Injektor von Golimumab (Simponi, SmartJect) aktualisiert. So soll die Kappe des Injektors nicht wieder aufgesetzt werden, nachdem sie einmal entfernt wurde, um ein Verbiegen der Nadel zu vermeiden. Die Injektion sollte ausschließlich in den Oberschenkel oder den Unterbauch erfolgen und mit beiden Händen durchgeführt werden. Auch sollte keine Hautfalte gebildet werden, wenn der vorgefüllte Injektor aufgesetzt und die Injektion verabreicht wird. Bevor die blaue Drucktaste ausgelöst wird, muss der Injektor so lange gegen die Haut gedrückt werden, bis die grüne Schutzhülse vollständig in die durchsichtige Hülse geschoben wurde. Patienten und Anwender sollten anhand der aktualisierten Anleitung (neu) geschult werden (DAZ 33, S. 72).
Medikationsfehler bei Magnesium-haltigen Parenteralia
Aus einer Krankenhausapotheke wurde der Fall berichtet, dass einer Patientin anstelle einer Ampulle Magnesium Diasporal® 2 mmol eine Ampulle Magnesiumsulfat 50% Inresa appliziert wurde. Die Patientin erhielt eine zehnfach überdosierte Menge an Magnesium und musste reanimiert werden. Zu diesem Fehler kann die uneindeutige Verordnung bezüglich der Menge an Magnesium („1 Ampulle Magnesium“) sowie unterschiedliche Angaben der Wirkstoffstärke beider Präparate beigetragen haben. Fertigarzneimittelnamen Magnesium-haltiger Präparate zur parenteralen Anwendung unterscheiden sich in der Kennzeichnung der Wirkstoffstärke bzw. der enthaltenen Menge an Magnesium: als wirksamer Bestandteil werden Magnesium-Ionen und/oder das Magnesium-Salz angegeben, die Menge des wirksamen Bestandteils wird absolut (z. B. „400“ für 400 mg Magnesium), als Stoffmengen- (z. B. 2 mmol) oder Massenkonzentration (z. B. 50%) angegeben, die Menge des wirksamen Bestandteils pro Gesamtvolumen wird unterschiedlich deklariert. Die AMK fordert eine Harmonisierung der Stärkenbezeichnung sowohl auf den Primär- als auch auf Sekundärverpackungen (DAZ 37, S. 91).
Akutes Leberversagen unter Onasemnogen-Abeparvovec
Novartis Pharma informierte im Februar zu Fällen akuten Leberversagens mit Todesfolge bei der Anwendung von Onasemnogen-Abeparvovec Infusionslösung (Zolgensma®). Das Gentherapeutikum wird zur Behandlung von Patienten mit spinaler Muskelatrophie (SMA) eingesetzt, bisher bei etwa 3000 Personen. Die Hepatotoxizität äußert sich häufig in Form von Leberfunktionsstörungen wie erhöhten Aminotransferasen (AST, ALT). Es traten auch akute, schwerwiegende Leberschäden oder akutes (tödliches) Leberversagen auf. Empfohlen werden eine prophylaktische Corticosteroid-Behandlung und die regelmäßige Überwachung der Leberfunktion (DAZ 7, S. 81).
Medikationsfehler bei Posaconazol durch neue magensaftresistente Formulierung
Es wurde in einem Rote-Hand-Brief über die Zulassung einer neuen Darreichungsform von Posaconazol als magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (Noxafil®) informiert. Der Hersteller Merck Sharp & Dohme betonte, dass diese nicht austauschbar ist mit der Noxafil®-Darreichungsform „Suspension zum Einnehmen“ einschließlich Generika. Wegen der Unterschiede zwischen den Darreichungsformen in Dosierung, Dosierschema und Arzneimittelplasmakonzentrationen kann ein Austausch zu Über- bzw. Unterdosierung und damit zum Risiko für schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen oder zu mangelnder Wirksamkeit führen. (DAZ 28, S. 90)
Rote-Hand-Brief zu JAK-Inhibitoren
Inhibitoren der Janus-Kinase (JAK-Inhibitoren) wie Abrocitinib (Cibinqo®), Filgotinib (Jyseleca®), Baricitinib (Olumiant®), Upadacitinib (Rinvoq®) und Tofacitinib (Xeljanz®) sind zur Behandlung chronisch-entzündlicher Erkrankungen zugelassen. Die EMA hat ein Bewertungsverfahren zu den fünf JAK-Inhibitoren abgeschlossen und die Risiken als Klasseneffekte bei entzündlichen und dermatologischen Krankheiten erachtet. Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief über aktualisierte Empfehlungen zur Minimierung von Risiken für maligne Erkrankungen, schwerwiegende unerwünschte kardiovaskuläre Ereignisse, schwerwiegende Infektionen, venöse Thromboembolie (VTE) und Mortalität in Zusammenhang mit der Anwendung (DAZ 12, S. 78).
Anwendungsbeschränkungen für Fluorchinolon-haltige Arzneimittel
Die Zulassungsinhaber Fluorchinolon-haltiger Antibiotika erinnerten an die Einhaltung der bestehenden Beschränkungen bei systemischer und inhalativer Anwendung. In Deutschland sind die Fluorchinolone Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin am Markt. Eine Analyse der Verschreibungsraten für Fluorchinolone in sechs europäischen Gesundheitsdatenbanken legte nahe, dass Fluorchinolone weiterhin außerhalb der empfohlenen Anwendungsgebiete verschrieben werden. Systemisch und inhalativ angewendete Fluorchinolone sind mit die Lebensqualität beeinträchtigenden, langanhaltenden und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen assoziiert, die hauptsächlich den Bewegungsapparat und das Nervensystem betreffen. Sie sollten nur für die zugelassenen Indikationen und nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung verschrieben werden (DAZ 23, S. 73).
Gefahr für Haustiere durch transdermales Estradiol
Es wurde über unerwünschte Arzneimittelwirkungen bei Tieren im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Estradiol 1,53 mg/Sprühstoß, transdermales Spray (Lenzetto) von einer Hundezüchterin berichtet. Sie applizierte täglich drei Sprühstöße auf ihren linken Unterarm im Rahmen einer Hormontherapie in der Postmenopause. Daraufhin zeigten weibliche Hundewelpen vier Monate nach Beginn der Anwendung des Estradiol-Sprays vergrößerte Vulven und Zitzen; ebenso ein zweiter Wurf sieben Monate nach der ersten Anwendung. Die Symptome traten auch bei erwachsenen Hündinnen auf. Nach Absetzen des Sprays und Umstellen auf Estradiol zur oralen Einnahme gingen die Symptome bei den Hunden zurück. Bisher enthielten die Produktinformationen von Lenzetto keine Hinweise zum Risiko einer unbeabsichtigten Exposition auf andere. Die Fach- und Gebrauchsinformationen Estradiol-haltiger Arzneimittel zur transdermalen Anwendung sollen bezüglich des Risikos einer akzidentellen Übertragung auf Kinder und Haustiere angepast werden. Behandelte Hautflächen sollten mit Kleidung abgedeckt sein und nach der Applikation die Hände gereinigt werden. Bei versehentlicher Exposition mit Hormonpräparaten sollten die betroffenen Kontaktstellen umgehend gereinigt werden (DAZ 49, S. 107).
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Am 25. Januar 2023 fand die 86. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt.
- Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung, einem pflanzlichen Alkaloid als Mittel zur Behandlung der Nicotin-Abhängigkeit, wurde abgelehnt.
- Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht des Antihistaminikums Bilastin 10 mg zur oralen Anwendung wurde empfohlen.
- Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht des Antihistaminikums Olopatadin zur Anwendung am Auge wurde empfohlen.
- Der Antrag, Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung (bei saisonaler allergischer Rhinitis) aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, fand keine Mehrheit.
- Der Antrag, das Antiinfektivum Nifuroxazid der Verschreibungspflicht zu unterstellen, wurde empfohlen. (DAZ 6, S. 96)
Am 11. Juli 2023 fand die 87. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht statt.
- Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung wurde abgelehnt.
- Auch die Entlassung von Sildenafil 25 mg und Tadalafil 10 mg zur oralen Anwendung wurde abgelehnt.
- Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung wurde empfohlen. (DAZ 29, S. 77)
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