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DAZ aktuell
EU-Raum für Gesundheitsdaten
Leichter Zugang, besserer Schutz
Der neue Europäische Raum für Gesundheitsdaten soll eine bessere Kontrolle von personenbezogenen Gesundheitsdaten ermöglichen und den sicheren Austausch zu „Forschungs- und altruistischen, nicht-gewerblichen Zwecken“ erleichtern. Der Bericht wurde mit 516 Ja-Stimmen, 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen und bildet nun die Grundlage für die Gespräche mit dem EU-Rat über die endgültige Fassung des Gesetzes.
Durch das Gesetz sollen Patientinnen und Patienten in verschiedenen Gesundheitssystemen in der Europäischen Union auf ihre Daten zugreifen können („Primärnutzung“). Zudem sollen die Gesundheitsdaten, beispielsweise Informationen zu Krankheitserregern, Gesundheitsansprüche etc., im öffentlichen Interesse etwa für Forschungs- oder Politikgestaltung verwendet werden („Sekundärnutzung“). Die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken oder zur Bewertung von Versicherungsanträgen hingegen wird untersagt.
Gleichzeitig fordern die Abgeordneten mehr Mitspracherecht für Patientinnen und Patienten. Eine Ausweitung der zu verbietenden Sekundärnutzungen wird angestrebt. |
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