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eGK-Abrufweg für Versender
Gematik erarbeitet Spezifikation
In einer Pressemitteilung der Gematik vom Dienstag heißt es weiter: „Entsprechende Produkt- und Anbieterzulassungen sollen dann auf Basis dieser Spezifikation erteilt werden können und somit verschiedene Anwendungsfälle im Kontext der eGK möglich werden.“
Veröffentlicht werden soll die „Spezifikation“ noch im ersten Quartal des kommenden Jahres. Sie werde abgestimmt mit den Gesellschaftern, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das Zulassungsverfahren solle dann „zeitnah“ erfolgen.
Versteckt wurde diese Nachricht in einer Pressemitteilung dazu, dass Florian Hartge an diesem Montag zum Interims-Geschäftsführer der Gematik berufen wurde und die Position ab dem kommenden Jahr innehaben wird.
Die Arzneimittelversender hatten sich wegen des derzeitigen eGK-Abrufwegs über „Diskriminierung“ beschwert. Durch die Stecklösung sei die eGK nur in Apotheken vor Ort nutzbar. Redcare hatte deswegen auch mit einer Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium gedroht und sich an die EU-Kommission gewandt. |
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