DAZ aktuell

Übergangslösung für Engpasspauschale steht – fast

Schneller umsetzbare Variante nicht akzeptiert / Kassen verantwortlich für Verzögerung

gbg/mik/jb | Seit dem 1. August steht Apotheken die neue Engpasspauschale von 50 Cent netto bzw. 60 Cent brutto zu. Weil noch nicht alle Details zur Bedruckung der Rezepte geklärt sind, gibt es nun eine Übergangslösung. Die muss allerdings erst noch in der Software umgesetzt werden. Es hätte auch schneller gehen können, aber die Kassen zogen offenbar nicht mit.

Seit vergangenem Freitag ist klar, wie Apotheken übergangsweise die Engpasspauschale von 50 Cent geltend machen können. Die Übergangslösung ist notwendig, weil sich Kassen und Apothekerschaft noch nicht auf alle Details zur Umsetzung verständigt haben. Bis die Abrechnung der Pauschale final geklärt ist, sollen Apotheken bei Muster-16-Rezepten wie gewohnt die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit plus den jeweiligen Faktor 2, 3 oder 4 verwenden. In den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken wird dann laut DAV die abzurechnende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept – um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht. Die Apotheken passen demnach nur das Gesamtbrutto an, um keine Probleme in den Apotheken-Rechenzentren zu verursachen.

Aktuell rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) noch davon ab, das neue Sonderkennzeichen für Lieferengpässe aufzudrucken, da für die Übergangslösung vorgesehen sei, dass „die Apotheken-Rechenzentren dieses Sonderkennzeichen automatisch berücksichtigen“. Bei der Abrechnung von E-Rezepten hingegen werde eine mögliche Nichtverfügbarkeit schon heute digital abgebildet. Das Warenwirtschaftssystem der Apotheken ergänzt den Angaben zufolge im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit dem Sonderkennzeichen „Lieferengpass“ und dem Preis in Höhe von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer.

Es hätte wohl schneller gehen können

Apothekensoftwarehäuser und Rechenzentren arbeiten mit Hochdruck daran, die Übergangslösung für die Engpasspauschale umzusetzen. Bei einzelnen Systemen, z. B. Pharmatechnik, ist das schon geschehen, Verwender anderer Systeme müssen sich noch gedulden, bis sie die Engpasspauschale abrechnen können.

Es hätte offenbar auch schneller gehen können. Dass das nicht geklappt hat, liegt den Rechenzentren und Softwarehäusern zufolge an den Krankenkassen: „Leider wurde unser erster sehr pragmatischer Vorschlag vom GKV-Spitzenverband bzw. den einzelnen Krankenkassen nicht akzeptiert. Mit ihm wäre eine sofortige Lösung für alle Apotheken umsetzbar gewesen“, erklärte Klaus Henkel vom Bundesverband Deutscher Apotheken­rechenzentren (VDARZ) am vergangenen Montag in einer Pressemitteilung des Verbands. Die vorgesehene Übergangslösung stelle „trotz allem eine nicht unwesentliche Anpassung in der Apothekensoftware dar und steht daher erst nach und nach allen Apotheken im Markt zur Verfügung“, heißt es weiter. Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS), Gerhard Haas, erläutert dazu: „Softwareanpassungen im Kernprozess der Apotheke – der Rezeptbearbeitung an der Kasse – erfordern große Sorgfalt und Qualitätssicherung. Hier darf nichts schiefgehen.“

Wann alles steht, ist unklar

Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass „ausreichender Vorlauf“ und „fachlich verbindliche und vollständige Detailinformationen“ erforderlich seien, um Softwareänderungen in den „geschäftskritischen Bereichen“ umzusetzen – und um Verzögerungen, wie sie jetzt zu beklagen seien, zu vermeiden. Wann die Lösungen nun jeweils zur Verfügung stehen, scheint demnach weiterhin unklar. Der ADAS empfiehlt, sich auf den „etablierten Kommunikationskanälen bzw. durch die Mitteilungen Ihrer jeweiligen Softwarehäuser zu informieren“. |

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