... auch DAZ noch

Zahl der Woche: Nur jedes Fünfte

dav/ral | Von 26.451 Rabattarzneimitteln sind aktuell nur 5848 komplett oder hälftig von der gesetz­lichen Zuzahlung befreit. Das entspricht 22,1% bzw. etwa jedes fünfte Rabattarzneimittel. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Pressemitteilung hingewiesen.

Wie der DAV schreibt, haben die Krankenkassen im Jahr 2021 5,1 Milliarden Euro durch Rabatt­verträge mit den pharmazeutischen Herstellern eingespart und weitere 2,3 Milliarden Euro durch die Zu­zahlungen der Versicherten.

„Die Krankenkassen sparen Jahr für Jahr immer mehr Geld ein – durch Rabatte von den Herstellern, durch Zuzahlungen von den Versicherten und demnächst auch noch durch höhere Abschläge vom Apotheken­honorar“, betont Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV. Aus Sicht des Verbandes sollten die Kassen Patienten von „unangebrachten gesetzlichen Zuzahlungen“ befreien.

„Wenn Lieferengpässe nicht gänzlich vermieden werden können, so muss wenigstens das Management der Lieferengpässe in den Apotheken vereinfacht und erleichtert werden“, betont Groeneveld.

In dem Schreiben fordert er zudem eine Verstetigung der derzeit noch geltenden Pandemie-Regeln für den Austausch von nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln gegen tatsächlich lieferbare Ersatzmedikamente mit demselben Wirkstoff. Die Ausnahmeregeln gelten nach derzeitigem Gesetzesstand nur noch bis zum April. Groeneveld dazu: „Wir brauchen eine Verstetigung der Pandemie-bedingten Austauschregeln durch den Gesetzgeber, um auch nach April die Patientinnen und Patienten unkompliziert und unbürokratisch adäquat versorgen zu können.“ 

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