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Recht

Medizinprodukte neu geordnet

Apothekenrelevante Folgen der geänderten Verordnung

Zum 26. Mai 2021 ist die EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) vollumfänglich in Kraft getreten. Um allerdings volle Wirksamkeit zu entfalten und eine Umstellung des Marktes auf die neuen Anforderungen zu ermöglichen, gelten noch Übergangsfristen. Innerhalb dieser Fristen dürfen Hersteller von Medizinprodukten diese weiter vertreiben und müssen nach dem Ablauf eine Zertifizierung gemäß den Vorgaben der MDR nachweisen. Dieser Beitrag soll sich insbesondere mit dem Teilbereich der sogenannten stofflichen Medizinprodukte beschäftigen und aufzeigen, welche Auswirkungen eine ausbleibende Zertifizierung für Apotheke und Patientenstand haben könnte. | Von Janna K. Schweim 

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