Aus den Ländern

Engel und Bubnick wiedergewählt

Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung in Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (tmb) | Nach den Wahlen zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern im Herbst traf die neue Versammlung der 9. Wahlperiode am 11. Januar in Schwerin zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurden Dr. Dr. Georg Engel als Präsident und Marco Bubnick als Vizepräsident wiedergewählt. Wesentliche Themen für die neue Kammerversammlung sind insbesondere der Personalmangel und die Kommunikation der Kammer nach innen und außen.

Obwohl die Mitglieder der Kammerversammlung zahlreiche Vorschläge für das Präsidentenamt machten, war nur der bisherige Amtsinhaber zur Kandidatur bereit. Daraufhin wurde Engel ohne Gegenkandidaten mit 28 von 36 abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Für die Wahl zum Vizepräsidenten gab es einen Gegenkandidaten, aber der bisherige Vizepräsident Bubnick setzte sich mit 33 von 36 Stimmen durch. Für die übrigen fünf Vorstandsposten kandidierten neun Mitglieder der Versammlung. Dr. Torsten Möller, Susanne Paschka und Petra Verhoeven wurden aus dem vorherigen Vorstand wiedergewählt. Neue Vorstandsmitglieder sind Christoph Rosenbaum und Dr. Philipp Schick, die beide als wissenschaftliche Mitarbeiter am Pharmazeutischen Institut der Universität Greifswald tätig sind.

Foto: DAZ / tmb

Der neue Vorstand der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern: Dr. Dr. Georg Engel (Präsident), Marco Bubnick (Vizepräsident), Susanne Paschka, Petra Verhoeven, Dr. Philipp Schick, Christoph Rosenbaum und Dr. Torsten Möller (v. l.)

Ist die Parität rechtens?

Vor den Vorstandswahlen informierte die Justiziarin Kathi Toman über einen Einspruch gegen die Kammerwahl, der aber keine aufschiebende Wirkung habe. Dabei gehe es um die Vorschrift in § 16 des Heilberufegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern, nach der die Kammerversammlung jeweils hälftig mit Selbstständigen und Angestellten zu besetzen ist. Beim Einspruch werde argumentiert, dass dies die Angestellten benachtei­lige, weil mehr Kammermitglieder angestellt seien. Der Einspruch ziele darauf, die ganze Wahl unabhängig von der Art der Berufsausübung der Beteiligten zu veranstalten. Toman ergänzte, dass die Angestellten dann allerdings bei der jüngsten Wahl einen Sitz weniger erhalten hätten. Nach dem Einspruch habe der Wahlausschuss nur prüfen können, ob die Wahlordnung eingehalten wurde. Für die Frage, ob das Heilberufegesetz mit höherem Recht vereinbar ist, seien die Verwaltungsgerichte, vermutlich sogar das Verfassungsgericht zuständig. Eine Entscheidung werde daher lange dauern, erwartet Toman.

Nachwuchs und Kommunikation im Mittelpunkt

In den Bewerbungsreden zu den Vorstandswahlen und den anschließenden Diskussionen zur Arbeit in der neuen Amtszeit dominierten der Personalmangel und die Kommunikation der Kammer nach innen und nach außen als häufig genannte Themen. Weitere Aspekte wurden unter dem Begriff „Zukunft“ zusammengetragen. Zur Nachwuchsproblematik besteht bereits eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Apothekerkammer und -verband Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Arbeit fortsetzen soll. Inhaltlich geht es derzeit besonders um die mögliche Gründung einer PTA-Schulklasse in Rostock. Allerdings fürchtet die Schule in Schwerin offenbar die mögliche Abwanderung künftiger PTA-Schüler.

Die Pläne der Kammerversammlung für ihre künftige Arbeit haben die Konzeption der Ausschüsse geprägt. Außer den satzungsgemäß vorgeschriebenen Pflichtausschüssen bildete die Kammerversammlung Ausschüsse für folgende Themen: Dienstbereitschaft/Rezeptsammel­stellen, Kommunikation (nach innen und außen), Zukunft/Digitalisierung, Bürokratieabbau, Weiterbildung und Ausbildung/Fortbildung. Der Ausschuss zum Bürokratieabbau soll Vorschläge erarbeiten, welche bürokratischen Regeln entfallen könnten.

Mehr Nachfrage nach Online-Fortbildungen

In der Diskussion über Themen, die Mitglieder der Kammerversammlung zuvor eingereicht hatten, wurden einige offene Fragen deutlich. Sie betreffen beispielsweise die mögliche Sprachförderung für PTA-Schüler mit Migrationshintergrund, eine bessere Struktur für die Einarbeitung ausländischer Kollegen, die Wahrnehmung des Apothekerberufs in der Öffentlichkeit, die Transparenz über die Arbeit der Ausschüsse und den mög­lichen Umgang mit Cannabis als Genussmittel. Obwohl bei Präsenzfortbildungen die Kosten deutlich höher und die Nachfrage deutlich geringer als bei Online-Veranstaltungen ist, sprach sich die Kammerversammlung für weitere Fortbildungsange­bote vor Ort aus.

Mit Blick auf die pharmazeutischen Dienstleistungen betonte Bubnick, dass die Apotheker stets Leistungen anbieten wollten, für die sie selbst Patienten akquirieren können. Daher sollten sie jetzt nicht so viel Angst vor der Reaktion der Ärzte haben. Die bereitgestellten Mittel für die pharmazeutischen Dienstleistungen müssten ausgeschöpft werden, damit sie langfristig erhalten bleiben. Allerdings wurde argumentiert, Apotheken müssten Widerstände vor Ort berücksichtigen. Außerdem hieß es, die Apotheken seien durch die Pandemie und die Lieferengpässe lange sehr unter Druck. Bevor etwas Neues begonnen werden könne, seien einige Monate Zeit nötig. Außerdem warnte Möller, die Dienstleistungen als Allheilmittel zu betrachten. Entscheidend sei, dass die etablierten Leistungen besser honoriert werden. |

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