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Adexa-Info
Urlaubsgeld häufiger bei Tarifbindung
Apotheken: Sonderzahlung als Teilsumme auch im Sommer möglich
Eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) unter knapp 60.000 Arbeitnehmenden zeigt: 74 Prozent der Mitarbeitenden in tarifgebundenen Betrieben in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld. In nicht tarifgebundenen Betrieben sind es nur 35 Prozent. Die Zahlen wurden zwischen Anfang Mai 2022 und Ende April 2023 erhoben.
Unterschiede nach Geschlechtern, Regionen und Branchen
Die WSI-Analyse fördert weitere Auffälligkeiten zutage. Rund 50 Prozent aller Männer arbeiten in Betrieben, die Urlaubsgeld zahlen, verglichen mit nur 41 Prozent aller Frauen. Im Osten erhalten 34 Prozent der Mitarbeitenden diese Sonderzahlung, im Westen sind es 49 Prozent: ein Effekt der geringeren Tarifbindung in Ostdeutschland.
Die höchsten Zahlungen erhalten Beschäftigte in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Papier verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kraftfahrzeuggewerbe, bei Versicherungen, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie. Besonders schlecht schneiden Landwirtschaft und Gastgewerbe ab.
Tarifliche Sonderzahlung: Splitten ist erlaubt
Noch ein Blick auf öffentliche Apotheken: Tarifbindung besteht, wenn Angestellte Mitglied bei ADEXA sind und die Apothekenleitung im zuständigen Arbeitgeberverband organisiert ist. Darüber hinaus können beide Seiten Tarifbindung individuell im Arbeitsvertrag vereinbaren.
In diesen Fällen haben Mitarbeitende Anspruch auf ein 13. Gehalt (tarifliches Bruttogehalt), das spätestens mit dem Novembergehalt zu überweisen ist. Chefin oder Chef können die Summe aber aufteilen: als „Urlaubsgeld“ zum Sommer und als „Weihnachtsgeld“ zum Spätherbst. |
Quelle
Extrazahlung bessert Haushaltskasse auf. Hans-Böckler-Stiftung, www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-extrazahlung-bessert-haushaltkasse-auf-50040.htm
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