Interpharm 2023

Papier war gestern

E-Rezept und digitale Signatur im Laborprogramm

rs | In Zukunft sollen Rezepturen komplett auf digitalen Wegen verordnet (E-Rezept), dokumentiert und abgerechnet werden. Seit Sommer 2022 ist die Abrechnung von Rezepturen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur noch mit Hashcode und elektronischem Abrechnungsdatensatz möglich. Dieser kann per Mausklick über das DATA-Modul des Dr. Lennartz Laborprogramms erstellt werden, wie Michaela Wieneke zeigte.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Michaela Wieneke


Die Dokumentationspflichten regelt § 22 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Sie erlaubt in Absatz 2 Aufzeichnung und Aufbewahrung ausschließlich auf Datenträgern. Dabei wird gefordert, ein Namenszeichen durch eine elektronische Signatur und eine eigenhändige Unterschrift durch eine „qualifizierte elektronische Signatur“ (QES) zu ersetzen, die das einzige rechtssichere Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift ist. Sie wird im Dr. Lennartz Laborprogramm mittels des QES-Moduls erstellt. Diese „qualifizierte elektronische Signatur“ geht weiter als die mittels eines Pads erstellte „fortgeschrittene elektronische Signatur“; schon diese ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und Identifikation des Unterzeichners und erkennt nachträgliche Veränderungen. Darüber hinaus beruht eine QES auf einem zum Zeitpunkt der Erzeugung gültigen Zerti­fikat, das mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wird. Diese umfasst eine persönliche Signaturkarte – ausgestellt von einer autorisierten Zertifizierungsstelle (Trust-Center), ein Kartenlesegerät und eine Signatursoftware zum Lesen und Überprüfen des auf der Signaturkarte hinterlegten Zertifikats. Als Signaturkarte kann der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dienen, der das QES-Zertifikat enthält. Die qualifizierte elektronische Signatur wird im Lesegerät durch Eingabe einer PIN erzeugt. Mit diesem System können alle digitalen Dokumente rechtssicher elektronisch unterschrieben werden. Beim elektronischen Heilberufsausweis oder bei Signaturkarten mit Stapelsignatur-Funktion genügt eine PIN-Eingabe zum Signieren von bis zu 100 Dokumenten. |

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Zu jeder neuen QES-Modul-Bestellung verschenkt der Deutsche Apotheker Verlag aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Moduls zur qualifizierten elektronischen Signatur bis 15. Mai 2023 das passende Kartenlesegerät im Wert von ca. 150 Euro.

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